Wie wird Rechenschwäche definiert?
Leider konnten sich Forscherinnen und Forscher bis heute nicht auf eine Definition von Rechenschwäche – oft auch als Dyskalkulie oder Rechenstörung bezeichnet – einigen. Das führt auch dazu, dass die Kriterien für das Feststellen einer Rechenschwäche unterschiedlich sind. Einigkeit besteht jedoch darüber, dass es sich um Schwierigkeiten im Bereich der Arithmetik – oder in der Sprache des Lehrplans 21 um «Schwierigkeiten im Bereich Zahl und Variable» – handelt und dass sich die Schwierigkeiten ab Beginn der Schulzeit zeigen. Betroffen ist das Verständnis des sogenannten Basisstoffes: Das Zählen in Schritten, die Einsicht ins dezimale Stellenwertsystem, das Operationsverständnis und in der Folge das Erlernen der Grundoperationen. Das führt zu einem großen Leistungsrückstand dieser Schülerinnen und Schüler. Die Bestimmung des Ausmaßes des Leistungsrückstandes erfolgt in der Regel über die Alters- oder die Klassennorm. Es ist aber auch möglich, den Leistungsrückstand bezogen auf das Kriterium «Basisstoff erworben» festzustellen.