Richtlinien für Autor*innen

Pflege - die wissenschaftliche Zeitschrift für Pflegeberufe

Inhalt

  • 1. Ziele und Themenbereiche
  • 2. Generelle Anforderungen
  • 2.1 Manuskripteinreichung
  • 2.2 Publikationssprache
  • 2.3 Reporting Statements
  • 2.4 Geschlechtersensible Sprache
  • 2.5 Preprints
  • 2.6 Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (KI)
  • 3. Manuskriptgestaltung
  • 3.1 Manuskriptkomponenten
  • 3.2 Besondere Rubriken
  • 3.3 Literaturangaben und Literaturverzeichnis
  • 3.4 Weitere Formalia
  • 4. Peer-Review-Verfahren
  • 4.1 Punkt-für-Punkt-Überarbeitungsprotokoll
  • 4.2 Annahme und Veröffentlichung von Manuskripten
  • 5. Open Data und Elektronische Supplemente (ESM)
  • 6. Herstellung
  • 7. Copyright-Bestimmungen
  • 8. Checkliste zur Manuskripterstellung

1. Ziele und Themenbereiche

Pflege veröffentlicht deutsch- und englischsprachige Beiträge über Aspekte der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Geburtshilfe und trägt zur Entwicklung der Pflegepraxis und der Pflegewissenschaft bei. Sie versteht sich als umfassendes Diskussionsforum für Themen der klinischen Pflegeforschung und der Entwicklung und Prüfung von Pflegetheorien und -konzepten in der Praxis der Pflege.

Pflege

  • liefert neue Erkenntnisse aus Studien der Pflegepraxis
  • zeigt, wie Forschungsergebnisse in die Praxis einfließen
  • berichtet über Erfahrungen und Probleme im Forschungsprozess
  • stellt Forschungsmethoden, Anleitungen zum Lesen von Forschungsarbeiten u. a. vor
  • diskutiert und kritisiert Konzepte, Modelle und Theorien der Pflege und beschreibt, wie sie in Forschung und Praxis implementiert werden
  • bietet Analysen und Diskussionen aus der Pflegepraxis
  • setzt sich mit spezifischen Aspekten der Pflege und der Entwicklung der Pflegeberufe auseinander

Pflege veröffentlicht Grundsatzartikel, Forschungsberichte, Literaturübersichten, Methodenbeiträge und Fallberichte (Case Report als Darlegung eines Einzelfalls in der klinischen Versorgung), die neue wissenschaftliche Ergebnisse beinhalten und eine solide theoretische Basis haben. 

Es werden nur Arbeiten veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht anderen Zeitschriften zur Veröffentlichung angeboten oder bereits publiziert worden sind. Autorinnen und Autoren bestätigen dies bitte während des Einreichungsprozesses im Manuskripteinreichungssystem (Editorial Manager®).

Pflege veröffentlicht ebenfalls Editorials und Beiträge in den Rubriken „Les-Art“ und „Methodensplitter“.

Pflege publiziert keine Manuskripte zu originär pflegepädagogischen Themen.

Manuskripte, die zur Eigen- oder Firmenwerbung eingereicht werden, gelangen nicht zur Veröffentlichung.

Ethische Richtlinien / Publication Ethics

Der Hogrefe Verlagsgruppe ist es wichtig, dass in unseren wissenschaftlichen Zeitschriften alle Beteiligten die höchsten ethischen Standards beachten. Was das für Autor*innen, Herausgeber*innen, Gutachter*innen und uns als Verlag bedeutet, haben wir in Richtlinien festgehalten.

Weitere Informationen

2. Generelle Anforderungen

2.1 Manuskripteinreichung

Die Manuskripte zu Originalarbeiten sind ausschließlich online über die elektronische Plattform https://www.editorialmanager.com/pflege einzureichen. Das System unterstützt eine breite Palette an gängigen Dateiformaten, für Manuskripte Word und Open Office Word; für Abbildungen TIFF, GIF, JPEG, EPS, PPT und Postscript.

Die eingereichten Manuskripte werden von Fachexpertinnen und -experten (Referees) in einem doppelblinden Peer Review-Verfahren beurteilt (siehe Punkt 4). Ausgenommen sind Beiträge für die Rubriken Les-Art und Methodensplitter sowie Editorials und Leserbriefe (siehe Punkt 3.2). Die Einhaltung der Regeln zur Manuskriptgestaltung wird im Vorfeld durch die Redaktion geprüft. Manuskripte, die nicht gemäß den Richtlinien für Autorinnen und Autoren verfasst und gestaltet sind, werden zurückgesandt.

Zusammen mit dem Manuskript ist, ebenfalls über die elektronische Plattform, ein „Letter to the Editor“ einzureichen. In diesem Anschreiben mit der Bitte um Begutachtung versichern die Autorinnen und Autoren, dass sie die vorliegenden Richtlinien, inklusive des infrage kommenden Instruments der Berichterstattung (siehe Punkt 2.3), bei der Anfertigung ihres Manuskripts berücksichtigt haben. In diesem „Letter to the Editor“ ist ebenfalls, sofern zutreffend, auf eine ggf. verfügbare Preprint-Publikation des Beitrags (siehe Punkt 2.5) oder die Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz für die Erstellung des Beitrags (siehe Punkt 2.6) hinzuweisen.

Die Einhaltung der Richtlinien für Autorinnen und Autoren sowie der aktuellen Regeln zu Grammatik und Rechtschreibung wird nach endgültiger Annahme des Manuskripts durch das Editorische Controlling nochmals überprüft.

2.2 Publikationssprache

Manuskripte für die Pflege können grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Mit englischsprachigen Einreichungen will die Pflege Autorinnen und Autoren die Möglichkeit bieten, ihre im deutschsprachigen Raum durchgeführten, aber in englischer Sprache verfassten Studien zu publizieren. Dies gilt auch für Manuskripte aus international besetzten Projekten, die einen direkten Bezug zum deutschsprachigen Raum haben.

Es kann dazu sowohl das britische als auch das amerikanische Englisch verwendet werden. Allerdings muss auf eine konsistente Verwendung geachtet werden.

Vor Manuskripterstellung sollen jedoch die Herausgeberinnen und Herausgeber der Pflege angefragt werden, ob ein solcher Beitrag für die Zeitschrift passend sein könnte.

Important note for English-speaking authors
Pflege publishes English articles of significant relevance for nursing practice, research, theory, ethics, history, politics, and management conducted in German language countries. Manuscripts with no reference to a German speaking country will not be accepted.

    2.3 Reporting Statements

    Die eingereichten Beiträge müssen dem aktuellen Standard guter wissenschaftlicher Praxis und Berichterstattung entsprechen. Empirische Studien, Literaturübersichten oder Fallberichte sind im Einklang mit international anerkannten Kriterien für die Berichterstattung (im Folgenden Reporting Statements) der jeweiligen Art von wissenschaftlicher Arbeit zu verfassen. Der Einreichung ist die ausgefüllte Checkliste des infrage kommenden Reporting Statement beizufügen. Wurden einzelne Kriterien des betreffenden Reporting Statement nicht berücksichtigt, ist dies zu begründen. Wurde bei der Erstellung eines Manuskripts kein Reporting Statement angewandt, ist dies bei der Einreichung über die elektronische Plattform zu vermerken und ebenfalls zu begründen.

    Autorinnen und Autoren können über die Plattform http://www.equator-network.org [12.11.2022] ein für ihren Beitrag geeignetes Reporting Statement recherchieren. Für weit verbreitete Studientypen der quantitativen oder qualitativen Primärforschung oder Sekundärforschung (systematische Literaturübersichten unterschiedlichen Typs) sind die korrespondierenden Reporting Statements oder deren Erweiterungen („Extensions“) zumeist über eigene Online-Plattformen zugänglich. Beispielhaft sei auf folgende Instrumente für die Berichterstattung verwiesen:

    Für Fallberichte finden sich darüber hinaus in den vorliegenden Richtlinien spezifische Anforderungen an die Berichterstattung (siehe Punkt 3.2.1).

    Daneben empfehlen wir für die Berichterstattung statistischer Ergebnisse, inklusive numerischer Angaben, die Berücksichtigung der SAMPL Guidelines (https://www.equator-network.org/wp-content/uploads/2013/07/SAMPL-Guidelines-6-27-13.pdf) [02.11.2024].
     

    2.4 Geschlechtersensible Sprache

    Alle Artikel sollen in geschlechtersensibler Sprache verfasst sein. Die folgenden erlaubten Formen entsprechen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).

    • Variante 1, Nennung beider Geschlechter:
      „Patientinnen und Patienten“, „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“
    • Variante 2, Form zur Sichtbarmachung der Vielfalt des sozialen Geschlechts mittels „Gendergap“:
      „Patient_innen“, „Wissenschaftler_innen“
    • Zusammengesetzte Wörter/Begriffe sollen dagegen nicht gegendert werden (es ist das generische Maskulin zu verwenden), z. B. „Patientendossier“, „Patientenindikation“
    • Beide Varianten können mit neutralisierenden Formulierungen kombiniert werden:
      „Studierende“, „Lernende“, „Lehrkraft“, „Ansprechperson“.

    Lösungen bestehend aus Fußnoten wie „Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen ausschließlich das männliche (oder weibliche) Geschlecht verwendet …“ werden nicht akzeptiert. Ebenso vermieden werden sollten Schreibweisen mit dem Binnen-I (z. B. „PatientInnen“). Bezieht sich eine Personenbezeichnung explizit nur auf ein Geschlecht, ist der jeweilige Begriff im sprachlich korrespondierenden Geschlecht zu verwenden. Die Autorinnen und Autoren sind gebeten, die von ihnen gewählte Variante der geschlechtersensiblen Schreibweise konsequent im gesamten Beitrag, inkl. der Tabellen und Abbildungen, anzuwenden.

      2.5 Preprints

      Preprints sind Studienberichte der Autorinnen und Autoren, die sich auf dieselbe Forschungsarbeit beziehen wie das eingereichte Manuskript und bereits vor oder parallel zu der Einreichung des Manuskripts bei der Pflege über sogenannte Preprint-Server (z. B. arXiv, medRxiv, Research Square) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden bzw. werden. Sie können die frühzeitige Dissemination von wichtigen Forschungsergebnissen und den wissenschaftlichen und öffentlichen Austausch darüber unterstützen.

      Publikationen über Preprint-Server erfolgen ohne eine Prüfung im Rahmen eines „Peer Review“-Verfahrens und ohne redaktionelle Prüfung und Aufbereitung des Beitrags. Sie sind daher als vorläufige Forschungsberichte zu verstehen.

      Preprints gelten für die Pflege nicht als frühere Publikation des eingereichten Manuskripts. Unter folgenden Voraussetzungen können Autorinnen und Autoren zusätzlich zu dem eingereichten Manuskript bei der Pflege jederzeit Preprints zu diesem Manuskript über anerkannte Preprint-Server zugänglich machen:

      • In dem begleitenden „Letter to the Editor“ (s. Abschnitt 2.1) ist auf die Preprint-Publikation inkl. Angabe des Preprint-Servers und der Digital Object Identifier-Nummer (DOI) hinzuweisen.
      • Nach Annahme des eingereichten Beitrags zur Publikation bei der Pflege ist die Preprint-Publikation mit dem Digital Object Identifier (DOI) der Manuskriptfassung zu verlinken, die auf der Plattform des Verlages veröffentlicht ist bzw. werden wird. Darüber hinaus ist der folgende Vermerk (ggf. in englischer Sprache) anzubringen: „Diese Artikelfassung entspricht nicht vollständig dem in der Zeitschrift Pflege – die wissenschaftliche Zeitschrift für Pflegeberufe veröffentlichten Artikel unter [DOI]. Dies ist nicht die Originalversion des Artikels und kann daher nicht zur Zitierung herangezogen werden. Bitte verbreiten oder zitieren Sie diesen Artikel nicht ohne Zustimmung des Autors.“ (siehe dazu auch die Nutzungsrichtlinien für Artikel aus wissenschaftlichen Zeitschriften des Hogrefe Verlags).

      2.6 Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (KI)

      Technologien der generativen Künstlichen Intelligenz (KI) können die Durchführung und Auswertung von Studien oder Literaturübersichten oder deren Berichterstattung unterstützen. Wurden generative KI- Software oder entsprechende Anwendungen während der berichtsgegenständlichen Studie oder Übersichtsarbeit oder für die Manuskripterstellung genutzt, ergeben sich hieraus spezifische Anforderungen an die Autorinnen und Autoren. Aufgrund der Dynamik der technologischen Entwicklungen und der wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Debatten hierzu verändern sich die daraus erwachsene Implikationen für das wissenschaftliche Publizieren fortlaufend. Grundsätzlich gelten für Autorinnen und Autoren der Pflege die in den ethischen Richtlinien der Hogrefe Verlagsgruppe (aktuell in Überarbeitung) festgehaltenen Anforderungen. An dieser Stelle sei insbesondere hervorgehoben, dass bei der Nutzung von KI-Software oder -Anwendungen (wie z. B. ChatGPT):

      • Autorinnen und Autoren die Verantwortung dafür tragen, dass Urheberrechte im Einklang mit aktuellen urheberrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden, 
      • Autorinnen und Autoren die Verantwortung für die gesamten Inhalte ihres Manuskripts tragen, auch für Anteile, die mit KI-Unterstützung generiert wurden, 
      • KI-Software oder KI-Anwendungen keine Autorenrolle einnehmen können,
      • die Verwendung von generativer KI beim Verfassen des Manuskripttextes (nicht in der Generierung von Abbildungen oder Tabellen) in der dankenden Anerkennung am Ende des Beitrags darzulegen ist,
      • verwendete KI-Software oder -Anwendung in der Durchführung der Studie oder Übersichtsarbeit, inklusive der Datenanalyse und -visualisierung, reproduzierbar an geeigneter Stelle im Methoden-Kapitel zu nennen ist (Angabe von Art der Anwendung, Versionsnummer, genutzte Prompts, sofern relevant auch der genutzte Code). 

      Autorinnen und Autoren sind bei der Einreichung eines Manuskripts bei der Pflege verbindlich angehalten, im begleitenden „Letter to the Editor“ (s. Abschnitt 2.1) auf die Nutzung generativer KI-Software oder KI-Anwendungen hinzuweisen. 

      Daneben empfehlen wir Autorinnen und Autoren, sich vorbereitend vor der Einreichung über aktuell international diskutierte oder verbreitete Standards zur Offenlegung verwendeter KI in wissenschaftlichen Arbeiten zu informieren. Folgende international anerkannte und auch für den Verlag relevante Informationsressourcen seien beispielhaft genannt:

      3. Manuskriptgestaltung

      3.1 Manuskriptkomponenten

      Manuskripte, die in das externe Begutachtungsverfahren gehen (s. Punkt 2.1), umfassen:

      Titelblatt

      • Name der Institution, an der die Autorinnen und Autoren derzeit beschäftigt sind
      • Falls abweichend von der Institution, der die Autorinnen und Autoren gegenwärtig angehören: Name der Institution, an dem das Projekt durchgeführt wurde
      • Titel des Beitrags auf Deutsch und auf Englisch: Titel ohne Untertitel, gefolgt von Studientyp nach Doppelpunkt (Studienthema: Studientyp), insgesamt pro Sprache max. 130 Zeichen inklusive Leerzeichen
      • Kurztitel in der Originalsprache des Haupttextes (de oder en): max. 60 Zeichen inkl. Leerzeichen
      • Namen sämtlicher Autorinnen und Autoren mit vorangestellten Vornamen, ohne akademische Titel, Funktionen oder Berufsbezeichnungen
      • Namen der Auftraggeberinnen/Auftraggeber oder Fördererinnen/Förderer (Drittmittelzuwendung) mit konkreter Benennung des Gesamtprojektes, in dem das Manuskript angefertigt wurde; wenn nicht vorhanden, explizit angeben, dass keine Auftraggeberinnen/Auftraggeber oder Fördererinnen/Förderer vorhanden waren
      • Korrespondenzadresse mit akademischem Grad und Länderschlüssel
      • Deklaration von Interessenkonflikten, wobei unter einem Interessenkonflikt verstanden wird, wenn das Interesse am Wohlergehen von Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern und an der Einhaltung wissenschaftlicher Prinzipien durch andere Interessen, wie z. B. Einwerbung von Drittmitteln, Vortragshonorare, Verkaufs- oder Gewinninteressen, beeinflusst sein könnte.
      • Ggf. Danksagung
      • Bei einem Manuskript in englischer Sprache ist das Titelblatt nur in Englisch zu verfassen.
      • Am Ende des Titelblatts ist der „substanzielle“ Beitrag der einzelnen Autorinnen und Autoren (Initialen) zur vorgestellten Arbeit zu beschreiben. Dazu stehen folgende Kriterien zur Verfügung:
      1. Beitrag zur Konzeption oder zum Design der Arbeit; oder Beitrag bei der Erfassung, Analyse oder der Interpretation der Daten; und
      2. Manuskripterstellung oder kritische Überarbeitung von wichtigen intellektuellen Inhalten des Manuskripts; und
      3. Genehmigung der letzten Version des Manuskripts zur Publikation; und
      4. Bereitschaft, für alle Aspekte der Arbeit Verantwortung zu übernehmen, damit Fragen in Bezug auf die Genauigkeit oder Integrität irgendeines Teils der Arbeit untersucht und gelöst werden können.

      Alle im Beitrag genannten Autorinnen und Autoren sollen alle vier Kriterien erfüllen, und alle, die die Kriterien erfüllen, sollen als Autorinnen und Autoren angeführt werden. Andere, die an der Arbeit in irgendeiner Weise mitgewirkt haben, aber nicht alle vier Kriterien erfüllen, sind in der Danksagung aufzuführen.

      Hinweis für Manuskripte in englischer Sprache
      Bei in englischer Sprache verfassten Manuskripten lauten die korrespondierenden Kriterien und Hinweise für die Begründung einer Autorenschaft wie folgt:

      1. Substantial contribution to the concept and the design of the work; or substantial contribution to the data collection, analysis, or interpretation of the data; and
      2. Drafting the manuscript or revising the manuscript critically for important intellectual content; and
      3. Final approval of the manuscript version to be published; and
      4. Agreement to be accountable for all aspects of the manuscript.

      All designated authors of a manuscript should fulfil each of these four types of contribution, and all persons fulfilling these criteria should be entitled as an author of this manuscript. Persons who contributed to the work for this manuscript but do not meet all of the four types of contributions should be mentioned in the acknowledgements.

      Titel, Kurztitel, übersetzter Titel

      Dem Manuskript voranzustellen sind der vollständige Titel und der Kurztitel in der Originalsprache sowie der vollständige übersetzte Titel.

      Schnellleseüberblick

      Unter der Überschrift „Welchen Erkenntniszugewinn leistet die Studie?“ werden anhand von zwei bis drei Aufzählungspunkten präzise die zentralen Erkenntnisse aus dieser Studie dargelegt. Zu vermeiden sind Aussagen, die lediglich beschreiben, was in dieser Studie untersucht wurde. Die Aussagen dürfen insgesamt maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen. Die exakte Zeichenzahl (inkl. Leerzeichen) ist am Ende des Schnellleseüberblicks in Doppelklammern anzugeben.

      Hinweis für Manuskripte in englischer Sprache
      Bei in Englisch verfassten Manuskripten lautet die Überschrift für den Schnellleseüberblick „What this study adds“. Ansonsten gelten dieselben Vorgaben wie für deutschsprachige Manuskripte.

      Zusammenfassung und Abstract

      Dem Manuskript ist eine strukturierte Zusammenfassung in deutscher (Zusammenfassung) und englischer (Abstract) Sprache als Fließtext im Umfang von jeweils max. 1500-1600 Zeichen inklusive Leerzeichen beizufügen. Dies gilt für Manuskripte in deutscher oder englischer Sprache.

      Die Zusammenfassung ist entsprechend folgender Zwischenüberschriften zu gliedern: Hintergrund, Fragestellung/Ziel, Methoden, Ergebnisse, Schlussfolgerungen. Die gleiche Struktur ist auch im englischen Abstract anzuwenden: Background, Aim, Methods, Results, Conclusions. Es ist darauf zu achten, dass die deutschsprachige Zusammenfassung und das englischsprachige Abstract inhaltlich vollständig kongruent sind.

      Soweit verfügbar, sollten die Empfehlungen des ausgewählten Reporting Statement (s. Punkt 2.3), teilweise niedergelegt in ergänzenden „Extensions“ speziell für Abstracts, bei der inhaltlichen Gestaltung der Zusammenfassung bzw. des Abstracts berücksichtigt werden.

      Schlüsselwörter (keywords)

      Der deutschen Zusammenfassung und dem englischen Abstract sind drei bis maximal fünf deutsche bzw. englische Schlüsselwörter (keywords) anzufügen, die in prägnanter Weise die Schwerpunkte des Manuskriptinhalts beschreiben.

      Die Schlüsselwörter sollten basierend auf der Schlagwortliste in MEDLINE (https://meshb.nlm.nih.gov/search) ausgewählt, jedoch je nach inhaltlicher und sprachlicher Eignung angepasst werden. Es ist darauf zu achten, dass die deutschsprachigen Schlüsselwörter und die englischsprachigen keywords inhaltlich vollständig kongruent sind. Ein englischsprachiges Manuskript ist ausschließlich in Englisch zu verschlagworten.

      Haupttext

      Umfang und Gliederung des Manuskripts: Ein Manuskript soll maximal 27.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die exakte Zeichenzahl (inkl. Leerzeichen) ist vor Beginn des Haupttextes in Doppelklammern anzugeben. Die Gliederung der Arbeit soll den internationalen Gepflogenheiten entsprechen:

      • Einleitung, Problemstellung
      • Ziel/Ziele und Fragestellungen
      • Methoden
      • Ergebnisse
      • Diskussion
      • Schussfolgerungen

      Hinweis für Manuskripte in englischer Sprache
      Entsprechend gilt für englischsprachige Manuskripte folgende Gliederung:

      • Introduction
      • Aim/aims and research question/questions
      • Methods
      • Results
      • Discussion
      • Conclusions

      Der Text soll durch Untertitel ohne Nummerierungen gegliedert sein. Die Überschriften sollen kurz (drei bis sechs Worte) und einheitlich gehalten sein. Die einzelnen Kapitel sind je nach Umfang weiter zu untergliedern. Insbesondere für das Methoden-Kapitel wird eine weitere Untergliederung in Analogie zu den jeweiligen Anforderungen an eine vollständige, transparente Berichterstattung (s. Punkt 2.3) empfohlen. Die Gliederung des Haupttextes ist jedoch mit maximal zwei Gliederungsstufen (Dekaden) aufzubereiten.

      Im gesamten Text ist auf Hinweise zur Autorenschaft zu verzichten.

      Bei qualitativen Analysen sollen Auszüge aus Transkripten inhaltlich nachvollziehbar, lebendig und unter Wahrung der Anonymität der zitierten Personen in den Text eingebettet werden. Zum Beispiel: „Die Mutter eines behinderten Kinders, erläutert dies wie folgt: [„Zitat“]“ ODER „[„Zitat“] erklärt Paul [oder „eine Pflegeperson“] zur Frage, was im Nachtdienst besonders belastend sei.“ Es soll in Klammern eine Laufnummer der Interviewperson angegeben werden. Auf Angaben wie Seiten- oder Zeilennummern kann verzichtet werden.

      Ethische Aspekte

      Die Autorinnen und Autoren werden gebeten, im Text explizit ethische Aspekte zu reflektieren und ein Ethikvotum zu benennen bzw. zu begründen, wenn keines vorliegt. Es ist darzulegen, ob der Informed Consent eingeholt wurde bzw. zu begründen, wenn dies nicht der Fall ist.

      3.2 Besondere Rubriken

      3.2.1 Fallbericht / Case Report

      Ein Fallbericht/Case Report ist eine retrospektive Schilderung eines ungewöhnlichen und lehrreichen Pflege-, Krankheits- oder Behandlungsverlaufs und/oder einer innovativen Lösung einer individuellen Problemstellung. Beschrieben werden Phänomene, die eine diagnostische, therapeutische oder ethische Herausforderung darstellen, die nicht mit bestehenden Erkenntnissen erklärt werden können, die eine außergewöhnliche Veränderung eines Zustands oder besondere bzw. unerwartete Ereignisse zeigen. Im Unterschied zur Case Study, die ein Forschungsdesign darstellt, ist der Ausgangspunkt des Fallberichts der Einzelfall in der klinischen Versorgung und das Ziel die Beschreibung, Begründung und Reflexion klinischen Handelns. Der Erkenntnisgewinn eines Fallberichts ist primär praktisch und hat einen edukativen Charakter (case-based learning) (Gagnier et al., 2013).

      Der Fallbericht ist in einem narrativen Stil zu formulieren und soll eine fundierte Diskussion zur Begründung von Schlussfolgerungen sowie die Formulierung der Quintessenz in Form einer „take home“-Botschaft beinhalten.

      Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Transparenz der Falldarstellung wird eine Orientierung an der für die Pflege angepassten Checkliste der Case Reporting (CARE) Guideline (Gagnier et al. al., 2013) empfohlen (s. S. 14).

      3.2.2 „Les-Art“

      Beiträge für diese Rubrik erfolgen nur auf Einladung der Herausgeberinnen und Herausgeber. Die Beiträge sind als Word-Datei per E-Mail einzureichen an: redaktion.pflege(at)hogrefe.ch.

      Den Überblick zu behalten bei der Flut von Originalarbeiten in internationalen und nationalen Journalen der Pflegewissenschaft und ihren Bezugsdisziplinen, ist kaum noch möglich. Im oft hektischen Tagesgeschehen bleibt manchmal zu wenig Zeit, up-to-date zu sein, auch außerhalb eines konkreten Verwertungsinteresses in Journalen zu stöbern und interessante Artikel für die Lektüre auszuwählen.

      Autorinnen und Autoren

      Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unterschiedlichen pflegewissenschaftlichen Schwerpunkten (z. B. pädiatrische Pflege, geriatrische Pflege, Akutpflege und chronische Krankheiten).

      Länge

      Maximal eine Zeitschriftenseite (d. h. max. 4000 Zeichen inklusive Leerzeichen und max. 4 Referenzen). Die Korrespondenzadresse soll nur den Namen, die Institution und die E-Mail-Adresse beinhalten.

      Turnus

      In jedem 2. Heft im Jahr, d. h. dreimal jährlich, abwechselnd mit der Rubrik Methodensplitter (siehe Punkt 3.2.3).

      Arbeitsauftrag an die Verfasserinnen und Verfasser der Beiträge in „Les-Art“

      Zusammenstellung aus mindestens einem Artikel und maximal vier Artikeln, die in den letzten ca. sechs Monaten von internationalen oder nationalen Kolleginnen und Kollegen veröffentlicht wurden.

      Die Artikel sollen bei der Verfasserin/dem Verfasser einen besonderen Leseeindruck hinterlassen haben, da sie inhaltlich oder methodisch herausragend, inspirierend, frappierend oder auch defizitär waren, auf Missstände hingewiesen, zukünftigen Forschungsbedarf begründet haben oder dringenden Handlungsbedarf in der Praxis anzeigen. Diese Publikationen werden kurz und formlos vorgestellt und kommentiert. Das Besondere wird kurz und prägnant skizziert.

      Eigene Publikationen sollen nicht zentraler Gegenstand der Les-Art sein, auf sie kann jedoch im Kontext der vorgestellten Publikation Bezug genommen werden.

      3.2.3 „Methodensplitter“

      Beiträge für diese Rubrik erfolgen nur auf Einladung der Herausgeberinnen und Herausgeber. Die Beiträge sind als Word-Datei per E-Mail einzureichen an: redaktion.pflege(at)hogrefe.ch.

      Anerkannte Vertreterinnen/Vertreter bestimmter wissenschaftlicher Richtungen beantworten häufige Fragen oder diskutieren typische Fehler bestimmter Methoden der qualitativen und quantitativen Forschung.

      Länge

      Maximal eine Zeitschriftenseite (d. h. max. 4000 Zeichen inklusive Leerzeichen und max. 7 Referenzen). Die Korrespondenzadresse soll nur den Namen, die Institution und die E-Mail-Adresse beinhalten.

      Turnus

      In jedem 2. Heft im Jahr, d. h. in 3 Heften pro Jahr, abwechselnd mit der Rubrik Les-Art (siehe Punkt 3.2.2).

      3.2.4 Editorials

      Beiträge für diese Rubrik erfolgen nur auf Einladung der Herausgeberinnen und Herausgeber. Die Beiträge sind als Word-Datei per E-Mail einzureichen an redaktion.pflege(at)hogrefe.ch.

      Editorials sind thematisch nicht gebunden und sollen nicht länger als eine oder zwei Zeitschriftenseiten sein (d. h. 4000–8000 Zeichen inklusive max. 10 Referenzen). Die Korrespondenzadresse enthält nur den Namen, die Institution und die E-Mail-Adresse.

      3.3 Literaturangaben und Literaturverzeichnis

      Literaturangaben und Zitationen sind gemäß dem "Publication Manual of the American Psychological Association", 7th Edition, zu gestalten (APA 7th Ed). Davon beabsichtigte Abweichungen und Beispiele finden Sie hier nachfolgend.

      Literaturangaben sind wie folgt zu begrenzen: maximal 30 Quellen für eine Originalarbeit, maximal 40 Quellen für eine Literaturübersichtsarbeit.

      Literaturangaben im Fließtext werden für Einzelautorinnen und -autoren (Meyer, 2010) und Zwei-Autoren-Werke (Müller & Stein, 2009) wie in den Beispielen erstellt. Werke mit drei oder mehr Autorinnen und Autoren werden bereits bei der Erstnennung nach dem ersten Autor bzw. der ersten Autorin mit „et al.“ abgekürzt (Stein et al., 2008). Wird wörtlich aus einer Arbeit zitiert, ist zusätzlich die Seitenzahl anzugeben.

      Es sind nur im Text zitierte Titel anzuführen. Die Angaben erscheinen in alphabetischer Reihenfolge nach Verfasserin bzw. Verfasser. Bei mehreren Werken einer Verfasserin/eines Verfassers sind diese chronologisch, beginnend mit dem ältesten, zu ordnen. Bei mehreren Publikationen einer Verfasserin bzw. eines Verfassers aus einem Jahr sind diese mit zusätzlichen Buchstaben (2009a) zu unterscheiden. Die Zeitschriftennamen sind vollständig auszuschreiben.

      Hinweis zu DOI (Digital Object Identifier)
      Es soll immer die aktuelle Angabe zu einer Literaturreferenz angegeben werden. Eine DOI-Nummer ist für alle erschienenen Artikel in der Form einer vollständigen URL zu nennen. Bei (älteren) Zeitschriftenartikeln ohne DOI reicht die bibliografische Angabe der Printversion.

      Einige Beispiele zu Angaben im Literaturverzeichnis

      Zeitschriftenartikel mit DOI

      Kottner, J. (2012). Vergleichende Qualitätsmessungen Teil 1: Laufdiagramme. Pflege, 25(3), 197–206. https://doi.org/10.1024/1012-5302/a000202

      Zeitschriftenartikel ohne DOI

      Köhlen, C., Beier, J., & Danzer, G. (2000). "They don't leave you on your own:" A qualitative study of the home care of chronically ill children. Pediatric Nursing, 26(4), 364–371.

      Mehrautorenartikel

      Dörscheln, I., Lachetta, R., Schulz, M., & Tacke, D. (2013). Pflege erwachsener Patient(inn)en mit Lern- und Körperbehinderungen im Akutkrankenhaus – ein systematisches Review. Pflege, 26(1), 42–54. https://doi.org/10.1024/1012-5302/a000262

      Hinweis: Es sind alle Autorennamen bis zum 20. Autor aufzuführen. Bei zwei bis 20 Autorinnen und Autoren ist ein Komma vor das &-Zeichen zu setzen, außer im folgenden Fall: Bei Werken mit mehr als 20 Autorinnen und Autoren sind die ersten 19 aufzuführen, gefolgt von drei Auslassungspunkten (...) und der letztgenannten Autorin bzw. dem letztgenannten Autor.

      Bücher (Monografie)

      Benner, P. (2017). Stufen zur Pflegekompetenz. From Novice to Expert. 3. Aufl. Hogrefe.

      Mehrautorenwerk

      Nau, J., Oud, N.-E. & Walter, G. (2018). Gewaltfreie Pflege. Praxishandbuch zum Umgang mit aggressiven und potenziell gewalttätigen Patienten. Hogrefe.

      Buchbeiträge

      Käppeli, S. (2017). Bedeutung der Pflegediagnostik in Palliative Care. In B. Steffen-Bürgi, E. Schärer-Santschi, S. Monteverde & D. Staudacher (Hrsg.), Lehrbuch Palliative Care (S. 151-156). Hogrefe.

      Herausgeberwerk

      Brandenburg, H., Panfil, E.-M., Mayer, H. & Schrems, B. (Hrsg.) (2018). Pflegewissenschaft 2. Lehr- und Arbeitsbuch zur Einführung in die Methoden der Pflegeforschung. 3. Aufl. Hogrefe.

      Internetquellen

      Autorin/Autor, Vornameinitialen oder Herausgebebende Institution. (Erscheinungsjahr). Dokumententitel. http://www.vollständige_adresse/pfad/datei.html

      Preprints

      Hampton, S., Rabagliati, H., Sorace, A., & Fletcher-Watson, S. (2017). Autism and bilingualism: A qualitative interview study of parents’ perspectives and experiences. PsyArXiv. http://doi.org/10.31234/osf.io/76xfs

      Englischsprachige Literaturangaben

      Im Englischen wird in unabhängigen Titeln (Buchtitel, Zeitschrift) bis auf Präpositionen, Artikel und Pronomen alles großgeschrieben. Die abhängigen (Kapitel, Beiträge) beginnen mit einem Großbuchstaben, werden dann wie ein gewöhnlicher englischer Satz geschrieben, d. h. außer Personen- und Ortsbezeichnungen und dem Personalpronomen „I“ (ich) wird alles klein geschrieben.

      Die Literaturangaben folgen in konsistenter Form der Originalsprache des Artikels: In deutschsprachigen Artikeln „S.“ oder „Hrsg.“, in englischsprachigen Artikeln p.“ bzw. „pp.“ oder „Ed.“

      Weitere Beispiele zu Literaturangaben und zur Zitierweise finden sich im APA Style (7th Ed.) Kurz-Manual unter apastyle.apa.org/style-grammar-guidelines/references/examplesapastyle.apa.org/instructional-aids/handouts-guides [03.12.2022].

      3.4 Weitere Formalia

      Das ganze Manuskript ist – mit Ausnahme des Deckblattes – als eine gesamte Textdatei (Word) im elektronischen Manuskripteinreichungssystem hochzuladen. Lediglich Tabellen und Abbildungen, die ein anderes Format aufweisen, sind als separate Dateien hochzuladen. Die Dateien sind in folgender Reihenfolge hochzuladen: Manuskriptdatei mit allen Textteilen, Tabellen, Abbildungen, ggf. elektronische Supplemente (s. Punkt 5).

      Das ganze Manuskript muss seitenübergreifend mit einer Zeilennummerierung versehen sein.

      Das Manuskript ist vollständig anonymisiert einzureichen; d. h., Namen von Autorinnen und Autoren sowie die Angaben zur Institution bzw. zu den Institutionen dürfen nur in den separat einzureichenden Dateien "Letter to the Editor" und Deckblatt aufgeführt werden und sind ansonsten durch geeignete Platzhaltervermerke wie "Anonymisiert # [Nr.]" zu verbergen.

      Textgestaltung und -formatierung

      Aus Gründen der Einheitlichkeit und Lesbarkeit sollen ausschließlich folgende Schriftarten benutzt werden: Arial (11 Punkte), Calibri (11 Punkte), Verdana (12 Punkte) oder Times New Roman (12 Punkte); der Zeilenabstand beträgt 1,5. Das Manuskript muss sowohl mit einer fortlaufenden Zeilennummerierung als auch mit Seitenzahlen versehen sein.

      Der Text ist satzreif (linksbündig, ohne automatische Silbentrennung, ohne manuelle Seitenwechsel, ohne Unterstreichungen und ohne automatische Aufzählungen) zu verfassen.

      Für Hervorhebungen im Text ist ausschließlich die kursive Schrift und diese sparsam zu verwenden, d. h. ausschließlich für die Hervorhebung einzelner Begriffe, nicht jedoch ganzer Sätze oder Textpassagen. Längere Zitate sind durch die Verwendung von Anführungszeichen („...“) als solche kenntlich zu machen. Anzuwenden sind deutsche Anführungszeichen („...“) für deutschsprachige Manuskripte, englische Anführungszeichen ("...") für englischsprachige Manuskripte.

      Das Manuskript soll den neuen Rechtschreibregeln (Duden in jeweils aktueller Auflage) und den Richtlinien für Autorinnen und Autoren folgen.

      Abkürzungen sollen zugunsten des interdisziplinären Verständnisses vermieden werden. Davon ausgenommen sind gängige Abkürzungen wie beispielsweise „d. h.“, „z. B.“. Fachspezifische Abkürzungen müssen bei der ersten Erwähnung zwingend ausgeschrieben werden mit der im weiteren Text verwendeten Abkürzung nachfolgend in Klammer.

      Fußnoten sollen zugunsten der Lesbarkeit vermieden werden. Kopf- und Fußzeilen sind zu vermeiden.

      Tabellen und Abbildungen

      Tabellen und Abbildungen werden fortlaufend nummeriert. Sie sind mit kurzen Überschriften bzw. Legenden zu versehen und am Ende des Manuskripts in der Reihenfolge ihrer Nennung zu platzieren. Im Haupttext ist ihr Standort anzugeben, z. B.: „((Hier Tabelle 1 einfügen))“ und im Text muss darauf verwiesen werden (z. B. "siehe Tabelle 1"). Abbildungen und Tabellen sind auf insgesamt fünf pro Manuskript zu beschränken.

      In Tabellen oder Abbildungen verwendete Abkürzungen sind unter "Anmerkungen" in der Tabellenfußzeile bzw. der Abbildungslegende zu erläutern. Tabellenüberschriften werden oberhalb einer Tabelle platziert, Abbildungslegenden unterhalb der Abbildung. Zur Ausrichtung der Tabellenspalten sind keine Leerzeichen zu verwenden.

      Bitte reichen Sie Abbildungen wie Diagramme und Algorithmen als offene Dateien in Word, Excel, Powerpoint etc. ein (damit sie von der Satzabteilung u. U. nachgebaut werden können). Diagramme und Algorithmen sind in Schwarz/Weiss zu halten, allenfalls mit Abstufungen in Grautönen (keine bunten Abbildungen). Als Illustrations-Tool kann „Smart-Art“ eingesetzt werden, das in Word zur Verfügung steht. Fotos sind zwingend als Bilddateien wie .jpg oder .tif einzureichen.

      Supplemente

      Im Manuskripteinreichungssystem besteht die Möglichkeit, elektronische Supplemente einzureichen. Die Autorinnen und Autoren werden gebeten zu prüfen, ob sie Supplemente bereitstellen möchten. Dies können Ergebnis-/Datentabellen sein oder zusätzliche Informationen im Sinne von Erhebungsbögen, Instrumenten oder Programmen, die den Umfang des gedruckten Manuskripts sprengen würden. Die Supplemente werden weder im Reviewprozess noch im editorischen Controlling kontrolliert/geprüft und dienen lediglich der Information der Leserinnen und Leser. Die Autorinnen und Autoren werden um sorgfältige Darbietung und Beachtung der näheren Vorgaben unter Punkt 5 gebeten.

      4. Peer-Review-Verfahren

      Die Entscheidung, ob ein eingereichtes Manuskript in den Reviewprozess geht, erfolgt durch die Herausgeberinnen und Herausgeber auf Basis der in den Richtlinien für Autorinnen und Autoren angeführten Anforderungen. Der Reviewprozess erfolgt ausschließlich im Onlineverfahren.

      Sollte sich die Eignung bestätigen, wird das eingereichte Manuskript an zwei unabhängige, von den Herausgeberinnen und Herausgebern ausgewählte Fachexpertinnen und Fachexperten (Referees) weitergeleitet. Die Referees haben eine beratende Funktion und unterstützen die Entscheidung der Herausgeberinnen und Herausgeber. Gegebenenfalls wird das Manuskript zusätzlich einer statistischen Beraterin/einem statistischen Berater vorgelegt.

      Der Referee Report für englischsprachige Manuskripte kann sowohl in deutscher wie in englischer Sprache verfasst werden.

      Wenn von einer Autorin oder einem Autor für die Begutachtung ihres/seines Manuskripts begründete Bedenken gegenüber einer/einem bestimmten Referee bestehen, können diese bei der Einreichung des Manuskripts im Anschreiben (siehe Punkt 2.1) an die Redaktion angeführt werden. Umgekehrt haben die Autorinnen und Autoren während der Einreichung die Möglichkeit, bis zu zwei aus ihrer Sicht für das Manuskript geeignete Referees vorzuschlagen.

      Wenn eine Herausgeberin/ein Herausgeber Co-Autorin bzw. Co-Autor eines eingereichten Manuskripts ist, wird sie bzw. er weder in der Frage der prinzipiellen Annahme noch in der Zuteilung von Referees und der Beurteilung des Manuskripts einbezogen.

      Der Reviewprozess der Pflege erfolgt zweiseitig verblindet, d. h., den Referees und Autorinnen bzw. Autoren wird gegenseitige Anonymität und Vertraulichkeit garantiert. Um diese Anonymität gewährleisten zu können, ist während des gesamten Prozesses (von der Einreichung bis zur Schlussentscheidung über das Manuskript) auf Angaben zu Personen, Institutionen oder Projekten, die Hinweise auf die Autorenschaft enthalten, zu verzichten.

      Die Herausgeberinnen und Herausgeber, die Referees und alle am Reviewprozess beteiligten Personen (Redaktionssekretariat, statistische Konsultation) wahren ebenfalls diese Prinzipien, indem sie keine Informationen über Autorinnen oder Autoren und Referees weitergeben oder Manuskripte mit Dritten diskutieren.

      Die Beurteilung der Manuskripte erfolgt nach den Kriterien der Originalität, der methodischen Angemessenheit, der Nachvollziehbarkeit, der kritischen Reflexion und der Fundierung und Vernetzung mit dem Stand des Wissens. Die Erstellung sowie die Begutachtung von Manuskripten über empirische Studien sollen entsprechend den Kriterien standardisierter Instrumente der Berichterstattung erfolgen, z. B. PRISMA, STROBE (siehe http://www.equator-network.org [03.12.2022]).

      Die Herausgeberinnen und Herausgeber wie auch die Referees sind verpflichtet, einen Verdacht auf Plagiat und Verstöße gegen andere publikationsethische Prämissen zu prüfen beziehungsweise diesen der Redaktion zu melden. Ein Manuskript wird abgelehnt, wenn ein teilweises oder vollständiges Plagiat vorliegt, d. h., wenn ein Manuskript mehr oder weniger umfassende Anteile eigener Arbeiten (Selbstplagiat) oder von Arbeiten anderer Autorinnen und Autoren ohne Angabe der Referenz beinhaltet. Bei Verstößen gegen publikationsethische Prämissen behält sich die Redaktion eine Sperrung der Autorinnen bzw. der Autoren für weitere Manuskripte vor. Die zeitliche Frist richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann von drei Jahren bis unbefristet reichen.

      Die zulässige Zeichenzahl (siehe Punkt 3.1) für Manuskripte darf auch bei der Überarbeitung des Manuskripts nicht überschritten werden.

      Ablehnung und Überarbeitung von Manuskripten

      Die zuständige Herausgeberin oder Herausgeber entscheidet unter Zuhilfenahme der Gutachten der Referees bzw. der statistischen Beratung über Ablehnung und Annahme bzw. vorläufige Annahme vorbehaltlich einer Überarbeitung des Manuskripts. Die Autorinnen und Autoren erhalten in jedem Fall die Gutachten der Referees, wenn das Manuskript in das Peer-Review-Verfahren eingegangen ist. Bei Ablehnung wird im Weiteren keine Korrespondenz geführt.

      Bei vorläufiger Annahme erhalten die Autorinnen und Autoren Informationen zur weiteren Vorgangsweise, z. B. zu notwendigen Überarbeitungen. Den Autorinnen und Autoren steht es frei, die Überarbeitung vorzunehmen und das Manuskript wieder einzureichen oder das Manuskript zurückzuziehen.

      4.1 Punkt-für-Punkt-Überarbeitungsprotokoll

      Hat das Manuskript den externen Begutachtungsprozess passiert und die Redaktion bittet die Autorinnen und Autoren, eine Überarbeitung entlang den Empfehlungen der Redaktion und/oder der Referees vorzunehmen, dann stellt das Punkt-für-Punkt-Bearbeitungsprotokoll einen wichtigen Bestandteil der Bearbeitung dar. Es bildet die Grundlage des wissenschaftlichen Diskurses über das Manuskript und ist somit ein zentrales Element im Prozess des wissenschaftlichen Publizierens. Es dient sowohl den Autorinnen und Autoren wie den Referees zur Begründung und Orientierung in der Überarbeitung.

      Grundvoraussetzung für einen konstruktiven Dialog sind Sachlichkeit und Höflichkeit. Ausgehend von der Annahme, dass die Empfehlungen der Referees prinzipiell von der Idee geleitet sind, zu einer Aufwertung, Präzisierung und inhaltlichen Schärfung des Manuskripts zu führen, schafft ein einführender Satz wie beispielsweise „Wir bedanken uns für die wertvollen Anregungen der Gutachter und hoffen, diese in unserer Überarbeitung konstruktiv würdigen zu können“ ein angenehmes Arbeitsklima und erkennt den Beitrag der Referees an, die unentgeltlich ihre Expertise bereitstellen.

      In der Einladung zur Überarbeitung des Manuskripts werden die Autorinnen und Autoren gebeten, darzulegen, welches Reporting Statement sie bei der Berichterstattung in ihrem Manuskript berücksichtigt haben. Diese Information kann im Punkt-für-Punkt-Bearbeitungsprotokoll oder in den begleitenden Zeilen an die Herausgeberinnen und Herausgeber gegeben werden. Bei englischsprachigen Manuskripten ist das Überarbeitungsprotokoll in Deutsch zu verfassen.

      Inhalt, Vollständigkeit und Darstellung

      Im Punkt-für-Punkt-Bearbeitungsprotokoll muss auf alle Punkte, die von der Redaktion und den Referees thematisiert wurden, chronologisch eingegangen werden. Die Autorinnen und Autoren sollen darlegen, wie sie die Empfehlungen eingearbeitet haben. Es müssen nicht zwangsläufig alle Empfehlungen umgesetzt werden, doch dies muss inhaltlich gut begründet werden.

      Für eine eindeutige Zuordnung und Orientierung ist die Nennung der Manuskriptseite beziehungsweise des Absatzes, in den die Referee-Empfehlung eingearbeitet wurde, notwendig.

      Einige Hilfestellungen

      Die Autorinnen und Autoren werden gebeten,

      • präzise und knapp darzulegen, wie sie auf die Empfehlung reagiert haben.
      • bei Nicht-Übereinstimmung keine Widerlegung oder Rechtfertigung zu versuchen, sondern das fachliche Argument anzuführen.
      • die Emotionen aus dem Punkt-für-Punkt-Bearbeitungsprotokoll herauszuhalten, auch wenn der/die Referee einen scharfen oder strengen Ton angeschlagen hat. Doch müssen Autorinnen und Autoren nicht zurückhaltend sein, wenn sie anderer Meinung sind, und sollen auch eventuelle Missverständnisse aufklären.
      • das Manuskript unter Kontrolle zu halten. Es soll nicht mit zahlreichen neuen Daten und Argumentationen angereichert werden, um die Referees zufriedenzustellen. Es obliegt den Autorinnen und Autoren zu entscheiden, wann Nachbesserung und wann „nur“ Argumentation notwendig ist.

      Einige Anmerkungen der Referees sind schlicht nicht umsetzbar oder führen zu weit. Hier ist seitens der Autorinnen und Autoren eine klare, freundliche und gegebenenfalls literaturgestützte Argumentation vonnöten. Das Zurückhalten von Daten soll vermieden werden, wenn es sinnvoll wäre, diese im Manuskript zu berichten.

      Drei Beispiele

      1. Anmerkung der Referees: Es fehlt eine Definition für „freiheitseinschränkende Maßnahmen“.
      2. Antwort der Autorinnen und Autoren: Vielen Dank für den Hinweis; die Definition wurde ergänzt.
      3. Änderungen im Manuskript: Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind definiert ... (S. 7)

      1. Anmerkung der Referees: Es sollte eine Tabelle mit den Charakteristika der Bewohner und Bewohnerinnen eingefügt werden.
      2. Antwort der Autorinnen und Autoren: Aus datenschutzrechtlichen Gründen konnten die Charakteristika der Bewohner und Bewohnerinnen nicht erhoben werden, daher kann diese Information hier nicht berichtet werden. Ein entsprechender Hinweis wurde eingefügt.
      3. Änderungen im Manuskript: Aus datenschutz-rechtlichen Gründen konnten die Charakteristika der Bewohner und Bewohnerinnen nicht erhoben werden (S. 5).

      1. Anmerkung der Referees: Warum wird die neben der Hauptstudie durchgeführte Erhebung zur Belastung Pflegender nicht ausführlicher berichtet?
      2. Antwort der Autorinnen und Autoren: Eine Publikation zum Thema befindet sich in Vorbereitung, daher haben wir auch angesichts der Beschränkungen der Manuskriptlänge auf eine ausführliche Darstellung dieses Nebenaspekts verzichtet.
      3. Änderungen im Manuskript: Keine Änderungen.

      4.2 Annahme und Veröffentlichung von Manuskripten

      Entscheidet die zuständige Herausgeberin bzw. der zuständige Herausgeber, dass das Manuskript veröffentlicht werden soll, geht dieses zur formalen Kontrolle an das Editorische Controlling. Nachdem das Editorische Controlling abgeschlossen ist, geht der Beitrag an die Verlagsherstellung und in den Satz. Im Anschluss daran erhalten die Autorinnen und Autoren die Druckfahne mit einer entsprechenden Information und der Bitte um Durchsicht und Druckfreigabe.

      Ist die Druckfreigabe erfolgt, werden die Online-Daten erstellt und der Beitrag online veröffentlicht. Er enthält eine DOI-Nummer (digital object identifier, https://doi.org) und ist damit zitierfähig. Für die Printversion befindet sich der Beitrag in einem Pool, aus welchem die Hefte zusammengestellt werden. Sobald die Heftzusammenstellung erfolgt ist, erhalten die Autorinnen und Autoren die Information, in welchem Heft der Beitrag erscheinen wird.

      5. Open Data und Elektronische Supplemente (ESM)

      Wir bieten die Möglichkeit, Rohdaten, Analyseskripte und Versuchsmaterialien zu Manuskripten, die neue Daten beinhalten, als elektronisches Supplement einzureichen. Elektronische Supplemente können Dateien sein, die für die Ausführung der Forschungsarbeit verwendet wurden (wie z. B. Datensätze) oder zusätzliche Elemente, die für den Haupttext nicht wesentlich sind, von denen der Leser aber dennoch profitieren könnte. Durch die elektronische Form können auch Elemente als ESM veröffentlicht werden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Printversion erscheinen können. Elektronische Supplemente werden so, wie sie von der Autorin / dem Autor eingereicht wurden, ohne jegliche Form von Konvertierung, Überprüfung oder Neuformatierung veröffentlicht. Sie werden nicht auf Druckfehler oder Funktionalität überprüft. Die Verantwortung für Inhalt und Funktionalität liegt vollständig bei den Autorinnen und Autoren. Der Hogrefe Verlag stellt keinen technischen Support für die Erstellung oder für die Betrachtung der elektronischen Supplemente zur Verfügung. Falls erforderlich, sollten sich Autoren an ihre örtliche IT-Abteilung wenden. Wie auch das Manuskript sollten Elektronische Supplemente nicht bereits veröffentlicht worden sein. Sollten sie bereits veröffentlicht worden sein, müssen bei Einreichung die notwendigen Genehmigungen vorliegen. Bitte beachten Sie, dass ESM-Dateien, wie auch der Artikel selbst, permanente Aufzeichnungen sind und nicht mehr geändert werden können, sobald sie online veröffentlicht wurden.

      Einreichung

      ESM-Dateien werden zusammen mit dem Artikel selbst dem Peer-Review-Verfahren unterzogen. Die Anzahl Dateien ist auf maximal zehn limitiert; die Dateigröße sollte so klein wie möglich gehalten werden und insgesamt 10 MB nicht überschreiten. Es werden alle Dateiformate akzeptiert, mit Ausnahme von ausführbaren Dateien (wie z. B. .exe, .com oder .msi). Es sind vorzugsweise gängige Dateiformate zu verwenden, die für die Mehrzahl der Leser zugänglich sind. Reichen Sie die ESM-Dateien, den Online-Anweisungen entsprechend, in einer einzigen separaten Zip-Datei, getrennt von den anderen Dateien Ihres Beitrags, ein.

      Verweise im Manuskript

      Auf alle ESM-Dateien muss im Text verwiesen werden (wie bei Tabellen, Abbildungen und Anhängen) und sie müssen in der Reihenfolge, in der sie im Text vorkommen, nummeriert werden, z. B.:

      "Für weitere Informationen hören Sie sich die Audiodatei im Elektronischen Supplement 1 an", "Hören Sie sich die Audiodatei im Elektronischen Supplement 1 an", "Die Audiodatei wird im Elektronischen Supplement 1 zur Verfügung gestellt".

      Falls sinnvoll, können mehrere ESM-Elemente in einer einzigen Datei gebündelt werden, z. B.:

      "Siehe Tabellen 1–3 im Elektronischen Supplement 1".

      Bitte fügen Sie am Ende Ihres Artikels vor dem Literaturverzeichnis einen Textabschnitt mit der Überschrift "Elektronische Supplemente (ESM)" ein. Listen Sie hier alle Dateien in der Reihenfolge auf, in der diese im Text erscheinen. Fügen Sie zusammen mit dem Dateinamen eine Kurzbezeichnung für jede ESM-Datei ein (max. 20 Wörter). Orientieren Sie sich an folgenden Beispielen:

      "ESM 1. Audiodatei (teilnehmeraussagen.mp3)." (= Bezeichnung und Dateiname), "Diese Audiodatei enthält Aussagen der Studienteilnehmer." (= Dateibeschreibung)

      "ESM 1. Tabellen 1–3 (Tabellen1-3.xlsx)." (= Bezeichnung und Dateiname)

      "Die Tabellen zeigen zusätzliche p-Werte, Wettervariablen und demografische Merkmale." (= Dateibeschreibung)

      Die einzelnen ESM-Dokumente müssen jeweils eine Titelzeile mit folgenden Angaben enthalten: Kurzbezeichnung des Dokuments (identisch zu der im Hauptmanuskript) und Titel des Beitrags, zu dem das Supplement gehört.  

      Vergewissern Sie sich, dass die am Beitragsende aufgelisteten Dateinamen mit den Namen der eingereichten Dateien übereinstimmen. Bitte beachten Sie, dass nur die Bezeichnung und die Beschreibung im Artikel auftauchen, nicht aber der Dateiname, denn dieser dient nur zu Referenzzwecken. Bitte beachten Sie bei der Einbindung der ESM auch auf die Einhaltung des Datenschutzes, siehe hierzu 10.31234/osf.io/hcxtm [16.12.2022].

      6. Herstellung

      Korrektur und Publikationsfreigabe

      Der korrespondierende Autor bzw. die korrespondierende Autorin erhält einmal Korrekturabzüge des Satzes, bei denen nur Satz- und Orthografiefehler verbessert werden dürfen. Nachträgliche inhaltliche Änderungen sind nicht mehr möglich. Sollten erhebliche Korrekturen anfallen, so können diese der Autorin bzw. dem Autor in Rechnung gestellt werden. Die Korrekturen sind zusammen mit dem unterzeichneten Publikationsfreigabe-Formular an den Kontakt im Verlag zurückzusenden. In diesem Formular wird das Copyright am Artikel detailliert geregelt.

      Belegexemplare

      Mit der Onlineveröffentlichung des Artikels erhält die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor eine E-Mail der Zeitschriftenplattform Hogrefe eContent (https://econtent.hogrefe.com) mit Hinweisen zum kostenlosen Zugang zum veröffentlichten Artikel. Diese Artikelkopie ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und die Weitergabe an Co-Autorinnen und -Autoren bestimmt. Die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor erhält auf Anfrage ein gedrucktes Exemplar der Ausgabe, in welcher ihr bzw. sein Beitrag veröffentlicht wurde, auf Wunsch auch weitere Exemplare für Co-Autorinnen und -Autoren (1 pro Person). Sonderdrucke können gegen Rechnung bestellt werden.

      7. Copyright-Bestimmungen

      Die Autorinnen und Autoren räumen dem Verlag räumlich und mengenmäßig unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und Verbreitung bzw. der unkörperlichen Wiedergabe des Beitrages ein. Dies gilt auch für die Verwertung des Beitrages außerhalb der Zeitschrift, für die der Artikel eingereicht wurde, und unabhängig von deren Veröffentlichung. Die Autorinnen und Autoren räumen dem Verlag ferner die folgenden ausschließlichen Rechte ein:

      1. Das Recht zum ganzen und teilweisen Vorabdruck oder Nachdruck – auch in Form eines Sonderdrucks, zur Übersetzung in andere Sprachen, zu sonstiger Bearbeitung und zur Erstellung von Zusammenfassungen (Abstracts);
      2. das Recht zur Veröffentlichung einer Mikrokopie-, Mikrofiche- und Mikroformausgabe, zur Nutzung im Weg von Bildschirmtext, Videotext und ähnlichen Verfahren, zur Aufzeichnung auf Bild- und/oder Tonträger und zu deren öffentlicher Wiedergabe – auch multimedial – sowie zur öffentlichen Wiedergabe durch Radio- und Fernsehsendungen;
      3. das Recht zur maschinenlesbaren Erfassung und elektronischen Speicherung auf einem Datenträger (z. B. Diskette, CD-Rom, Magnetband) und in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank, zum Download in einem eigenen oder fremden Rechner, zur Wiedergabe am Bildschirm – sei es unmittelbar oder im Wege der Datenfernübertragung -, sowie zur Bereithaltung in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank zur Nutzung durch Dritte;
      4. das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische und ähnliche Verfahren (z. B. Fotokopie, Fernkopie) und zur Nutzung im Rahmen eines sogenannten Kopienversands auf Bestellung; das Recht zur Vergabe der vorgenannten Rechte an Dritte in In- und Ausland sowie die von der Verwertungsgesellschaft WORT wahrgenommenen Rechte einschließlich der entsprechenden Vergütungsansprüche.

      Online-Rechte für Zeitschriftenautoren

      Weiterführende Bestimmungen zu den Nutzungsrichtlinien für Zeitschriftenartikel lesen Sie bitte hier: https://www.hogrefe.com/de/service/fuer-autoren/zeitschriftenautoren/nutzungsrichtlinien

      8. Checkliste zur Manuskripterstellung

      Hier können Sie die Checkliste im PDF-Format herunterladen.