Hogrefe beteiligt sich seit dem Jahr 2023 an dem „Meldesystem für Texte auf Internetseiten“ (METIS) der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Dabei werden die online verfügbaren Texte unserer Autorinnen und Autoren über das METIS-Meldesystem erfasst und die Zugriffe gezählt.
Die Beteiligung an METIS bietet unseren Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, neben der vereinbarten Honorarzahlung Tantieme für die Nutzung ihrer online verfügbaren Texte zu erhalten. Die Vergütung erfolgt für zulässige Kopien im Rahmen von § 53 UrhG, also das (erlaubte) Abspeichern oder Ausdrucken von Internettexten zum privaten Gebrauch.
Autorinnen und Autoren von Online-Texten und ihre Verlage können durch die METIS-Ausschüttung der VG WORT einen finanziellen Ausgleich für solche rechtmäßig erstellten Kopien der betreffenden Texte erhalten. Ausschüttungsberechtigt und meldefähig sind dabei nur Online-Texte (egal ob frei zugänglich oder hinter einer Bezahlschranke), die durch eine Mindestzahl von Aufrufen eine hinreichende Kopierwahrscheinlichkeit aufweisen und einen Mindestumfang von 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) haben.
Anfang 2023 wurden pauschal alle online verfügbaren Texte unserer Plattformen mit Zählpixeln versehen. Dazu gehören:
Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT ist für alle Verlage sowie Autorinnen und Autoren unabdingbare Voraussetzung, um Ausschüttungen erhalten zu können. Autorinnen und Autoren, die noch keinen Wahrnehmungsvertrag haben, können hier weitere Informationen dazu erhalten: https://www.vgwort.de/dokumente/wahrnehmungsvertrag.html
Zusätzlich muss eine Registrierung mit der Karteinummer über das Meldeportal T.O.M. abgeschlossen werden.
Für Autorinnen und Autoren, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der österreichischen oder schweizerischen Schwestergesellschaft, Literar Mechana oder Pro Litteris, abgeschlossen haben, ist die Registrierung zum Meldesystem auch ohne Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT möglich. Eine Karteinummer wird dennoch benötigt.
Autorinnen und Autoren, die Fragen zu den Details des Meldeverfahrens haben, sollten sich direkt an die VG WORT wenden, da Hogrefe keine Möglichkeit hat, auf Daten seiner Autorinnen und Autoren bei der VG WORT zuzugreifen. Näheres über METIS, das Zählverfahren und die Beteiligung unter: https://www.vgwort.de/auszahlungen/texte-im-internet-metis.html
Die VG WORT ermittelt nach Ablauf eines Kalenderjahres zunächst die Nutzung aller ihr über METIS gemeldeten Seiten. Erreichen die pro Text gemessenen Zugriffe innerhalb eines Kalenderjahres einen bestimmten Wert, kann im darauffolgenden Jahr eine Meldung dazu erfolgen. Hogrefe übernimmt die Meldung für seine Autorinnen und Autoren über das T.O.M. Meldeportal. Dies ist eine Serviceleistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
Hogrefe sammelt und verwaltet derzeit keine Karteinummern seiner Autorinnen und Autoren. Die Meldung der Texte erfolgt über den Vornamen und Nachnamen, unter dem die Publikation des Textes erfolgte. Autorinnen und Autoren steht für das eigenverantwortliche Auffinden der ausschüttungsrelevanten Meldungen eine Suchmaske im T.O.M. Portal zur Verfügung. Die eigenständige Suche nach vorhandenen Meldungen sollte im ersten Halbjahr erfolgen und ist nur für Autorinnen und Autoren möglich, die im T.O.M. Meldeportal registriert sind. Der von Hogrefe gemeldete Name muss zur Auffindbarkeit exakt mit dem Namen übereinstimmen, der im Datenbestand der VG WORT vorliegt.
Weitere Informationen sind zu finden im Dokument „METIS für Urheber - Ihr Weg zur Ausschüttung“ im Abschnitt „FAQs zur Suche nach vorhandenen Meldungen“.
Es kann durchaus sein, dass unsere Autorinnen und Autoren im System der VG WORT keine Meldungen finden. Die Gründe dafür können sein: