Wann bin ich als Autor*in berechtigt, die Open Access Publikation über diese Vereinbarung einzureichen?
Wenn Sie als „Corresponding Author“ einer teilnehmenden Hochschule den Artikel bei einer unserer Zeitschriften einreichen und das Manuskript zur Veröffentlichung akzeptiert wird, können Sie im Rahmen der Vereinbarung den Artikel Open Access veröffentlichen.
Mit „Corresponding Author“ ist die Person gemeint, die das Manuskript bei der Zeitschrift einreicht und für die Korrespondenz bezüglich des Artikels verantwortlich ist und so auch beim Artikel aufgeführt wird. Dies hat keinen Einfluss auf die Erstautorenschaft und die Nennung aller beitragenden Autor*innen und der Angabe der dazugehörigen Einrichtungen.
Sie werden während des Publikationsprozesses bereits auf diese Vereinbarung hingewiesen. Die Verlängerung der Vereinbarung trat mit dem 01.01.2024 in Kraft. Originalarbeiten, die seitdem als akzeptiertes Manuskript beim Verlag eingehen, werden von Ihren Ansprechpartner*innen im Verlag dahin gehend geprüft. Sie erhalten dann ein auf die Vereinbarung zugeschnittenes Freigabeformular und können uns mitteilen, unter welcher Lizenz Sie veröffentlichen möchten.
Darin werden Sie gebeten, Ihre Institutionszugehörigkeit anzugeben (Affiliation). Nach anschließender Bestätigung durch die Einrichtung wird Ihre Hochschule beim Artikel als fördernde Einrichtung genannt. Bitte beachten Sie bei der Angabe der Institutionszugehörigkeit, dass Sie die Einrichtung angeben, an der Sie aktuell tätig sind. Sollten Sie die Institution während des Publikationsprozesses wechseln, ist die genehmigende/fördernde Institution die, an der die Forschung/Arbeit, die zum OA-Artikel geführt hat, durchgeführt wurde. Wenn Sie an mehreren Institutionen forschen und arbeiten, gilt die erstgenannte („Primary Affiliation“).