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Impfen in der Schwangerschaft: Empfehlungen und Kontraindikationen

Michèle Stahel in ihrem aktuellen Beitrag zu Praxis - Schweizerische Rundschau für Medizin

„viele, auch Ärzte, kennen die Komplikationen fast vergessener Krankheiten nicht mehr. Diese haben ihren Schrecken verloren, und Sorgen über mögliche Nebenwirkungen und falsche Ängste sind weit verbreitet.“

Stahel ist Oberärztin an der Klinik für Geburtshilfe des Universitäts Spital in Zürich. Sie weist darauf hin, dass Ärzte idealerweise bereits vor einer geplanten Schwangerschaft den Impfstatus prüfen sollten. Dabei kommt der Gynäkologin bzw. dem Gynäkologen eine wichtige Rolle zu. Denn oft sei dies der einzige Arztbesuch einer jungen Frau, schreibt Stahel. Im Vorfeld können notwendige Impfungen noch gemacht werden, die in der Schwangerschaft selbst kontraindiziert sein können.

Generell lässt sich sagen, dass Lebendimpfstoffe Schwangeren nicht verabreicht werden sollten. Dazu gehören beispielsweise Vakzine gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Bei Totimpfstoffen ist das anders. Sie sind weniger problematisch. Die Behandlung wird in einigen wenigen Fällen generell empfohlen, andere sind unter bestimmten Umständen und in Risikosituationen sinnvoll.

Empfohlene Impfungen während der Schwangerschaft

In Deutschland und in der Schweiz wird Schwangeren zur Grippe-Impfung geraten. Sie soll vor der Influenza-Infektion während der Schwangerschaft schützen. Hintergrund ist, dass Infektionen mit Influenzaviren bei Schwangeren oft schwerer verlaufen und unter Umständen auch das Ungeborene gefährden können. Michèle Stahel erklärt das so:

„Mit zunehmendem Schwangerschaftsalter kommt es zu einer verminderten Lungenkapazität, einer erhöhten Herzfrequenz und einem erhöhten Schlagvolumen des Herzens.“

Dadurch seien schwangere Frauen anfälliger für schwere Verläufe. Stahel weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass während der Pandemie 2009 schwangere Frauen wesentlich stärker betroffen waren als Nichtschwangere.

In der Schweiz empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) neben der Influenza-Impfung außerdem, Schwangere gegen Pertussis (Keuchhusten) zu impfen. In Deutschland gibt es eine solche, grundsätzliche Empfehlung nicht. Allerdings raten viele Ärzte trotzdem dazu. Grund ist, dass die Immunisierung auf das Kind übergeht und es in den ersten Lebenswochen schützt. Dieser sogenannte Nestschutz entsteht übrigens auch bezüglich der Influenza, wenn die Mutter während der Schwangerschaft immunisiert wird.

Unbedenkliche und unter bestimmten Umständen sinnvolle Impfungen

Wie oben dargelegt, sollten Impfungen also am besten im Vorhinein geplant werden und – wenn nötig – bereits vor einer geplanten Schwangerschaft vorgenommen werden. Unter bestimmten Umständen wird aber erst während der Schwangerschaft klar, dass der entsprechende Impfschutz hergestellt werden muss. Oftmals ist das auch relativ unproblematisch. Stahel schreibt, dass außer Lebendimpfstoffen prinzipiell alle Impfstoffe verabreicht werden können. Dazu gehören beispielsweise Tetanus, Hepatitis A und B, die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Polio:

„Falls eine Reise in ein Polio-gefährdetes Gebiet geplant ist, darf die Impfung mit dem inaktivierten, parenteralen Impfstoff Poliorix® oder einem der Kombinationsimpfstoffe Reavix® oder Boostrix Polio® verabreicht werden.“

Genauso könnten Pneumokokken- oder Haemophilus-influenzae-Impfungen unter bestimmten Umständen angezeigt sein.

Wichtig ist, dass diese Impfungen wirklich nur dann vorgenommen werden, wenn auch ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Beispielsweise um der genannten Polioinfektion vorzubeugen oder beim Aufenthalt in FSME-Risikogebieten.

Nicht angeratene (kontraindizierte) Impfungen

Grundsätzlich wird während der Schwangerschaft von Impfungen mit Lebendimpfstoffen abgeraten. Folglich muss vor einer entsprechenden Impfung auch sichergestellt werden, dass Patientinnen nicht schwanger sind. Stahel weist aber darauf hin, dass es sich eher um ein theoretisches Risiko für eine fetale Infektion handele. Versehentliche Gaben von Lebendimpfstoffen sollten zwar vermieden werden, führten aber nur selten zu Komplikationen und seien kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Abschließend weist die Autorin darauf hin, dass falls es vor einer Schwangerschaft verpasst wurde, die fehlenden Impfungen nach der Geburt nachgeholt werden können. Denn während der Stillzeit sei kein Impfstoff mehr kontraindiziert.

Den ausführlichen Artikel von Michèle Stahel können Sie in der Oktoberausgabe von Praxis - Schweizerische Rundschau für Medizin lesen. Der Hogrefe Verlag stellt diesen für begrenzte Zeit zum freien Abruf im Internet bereit: „Impfungen in der Schwangerschaft“ von Michèle Stahel.

Literatur

Stahel, Michèle (2019). Impfungen in der Schwangerschaft. Praxis - Schweizerische Rundschau für Medizin, 108: 859-862

Bundesministerium für Gesundheit (2019). Influenza. Abgerufen am 19. September 2019 von www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/influenza.html

Robert Koch Institut (2015). STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch. Abgerufen am 19. September 2019 von www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ09.html

Robert Koch Institut (2015). Impfen: Häufig gestellte Fragen und Antworten. Abgerufen am 19. September 2019 von www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ-Liste_AllgFr_Impfen.html

Eidgenössische Kommission für Impffragen (2017). Empfohlene Impfungen für Frauen vor, während und nach der Schwangerschaft. Abgerufen am 19. September 2019 von www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/i-und-b/factsheets-impfungen/empfohlene-impfungen-frauen-schwangerschaft.pdf.download.pdf/fs-impf-schwanger.pdf