Die für Tumorpatienten gewonnenen und teilweise gut etablierten Prinzipien der Schmerz- und Symptombehandlung (siehe S3 Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nichtheilbaren Krebserkrankung, zitiert nach Gerhard 2024) können in leichter Abwandlung grundsätzlich auch für Nichttumorpatienten genutzt werden (Gerhard 2024). Es sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Bei Nichttumorschmerz ist die therapeutische Breite zwischen Unter- und Überdosierung für Opioide oft wesentlich geringer ist als für Tumorschmerz. Sedierende oder kognitive Nebenwirkungen können sich bei ohnehin schon diesbezüglich belasteten Patienten besonders gravierend auswirken. Bestimmte Schmerzarten wie Kopfschmerzen sind nicht besonders Opioid sensibel und lassen sich besser mit Analgetika der Stufe 1 des WHO-Schemas (z.B. Metamizol) behandeln. Manche Schmerzen z.B. durch Spastik oder durch Überbeanspruchung des Bewegungsapparats treten nur bei Belastung auf (Incident pain). Eine Dauermedikation mittels Opioiden hat dann oft den Nachteil, dass Schmerzspitzen nicht ausreichend abgefangen werden bei gleichzeitig Überdosierungserscheinungen in schmerzfreien Intervallen. Schnell wirksame Fentanyl Nasensprays können hier eine wertvolle Alternative darstellen, auch wenn sie noch einen off-label use darstellen, wie so viele Therapieprinzipien in der Palliativmedizin.
Neuropathische Schmerzen sprechen nahezu nicht auf Analgetika der Stufe 1 des WHO Stufenschemas an. Sie sollten, falls sie sich in neuralgiformen, Sekunden dauernden Attacken äußern, mittels Antikonvulsiva (Carbamazepin, Oxcarbazepin, Gabapentin, Pregabalin) behandelt werden und, falls sie sich als brennender Dauerschmerz äußern, mittels Opioiden, noradrenerger Antidepressiva (Amitritylin, MirtazapinNortriptylin, Venlaflaxin) oder Gabapentin bzw. Pregabalin. Kombinationen aus Opioiden mit Koanalgetika typischen Wirkungen (Tramadol, Levomethadon, Tapentadol) sind manchmal zur Behandlung neuropathischer Schmerzen vorteilhaft, um eine Polymedikation zu vermeiden.