Wann bin ich als Autor*in berechtigt, die Open-Access-Publikation über diese Vereinbarung einzureichen?
Wenn Sie als „Corresponding Author“ einer teilnehmenden Einrichtung den Artikel bei einer unserer Zeitschriften einreichen und das Manuskript zur Veröffentlichung akzeptiert wird, können Sie im Rahmen der Vereinbarung den Artikel Open Access veröffentlichen.
Mit „Corresponding Author“ ist die Person gemeint, die das Manuskript bei der Zeitschrift einreicht und für die Korrespondenz bezüglich des Artikels verantwortlich ist und so auch beim Artikel aufgeführt wird. Dies hat keinen Einfluss auf die Erstautorenschaft und Nennung aller beitragenden Autor*innen sowie der Angabe der dazugehörigen Einrichtungen.
Sie werden während des Publikationsprozesses bereits auf diese Vereinbarung hingewiesen.
Institutionen können immer zu Beginn eines Kalenderjahres dieser Vereinbarung beitreten oder den Beitritt kündigen. Daher werden Originalarbeiten, die ab dem 01. Januar eines Jahres als akzeptiertes Manuskript beim Verlag eingehen, dahingehend geprüft. Wenn Sie berechtigt sind, unter dieser Vereinbarung Open Access zu publizieren, erhalten Sie ein Freigabeformular und können uns mitteilen, unter welcher CC-Lizenz Sie veröffentlichen möchten.
In dem Freigabeformular werden Sie gebeten, Ihre Institutionszugehörigkeit anzugeben (Affiliation). Diese Institution muss Ihre Zugehörigkeit im Anschluss bestätigen und wird beim Artikel als fördernde Einrichtung genannt. Bitte beachten Sie bei der Angabe der Institutionszugehörigkeit, dass Sie die Einrichtung angeben, an der Sie aktuell tätig sind. Sollten Sie die Institution während des Publikationsprozesses wechseln, ist die genehmigende/fördernde Institution die, an der die Forschung/Arbeit, die zum OA-Artikel geführt hat, durchgeführt wurde. Wenn Sie an mehreren Institutionen forschen und arbeiten, gilt die erstgenannte („Primary Affiliation“).