Pflichten der Autor*innen
Autorenschaft
Die Personen, die als Autor*innen eines Zeitschriftenbeitrags aufgeführt werden, sollten sich auf diejenigen Personen beschränken, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung, Analyse oder Interpretation der eingereichten Forschungsarbeit geleistet haben. Alle weiteren Personen, die zur Forschungsarbeit beigetragen haben, jedoch nicht die oben genannten Kriterien erfüllen, sollten in der Danksagung genannt werden. Für jeden Zeitschriftenbeitrag muss mindestens eine korrespondierende Person als Autor*in angegeben werden. Diese muss gewährleisten, dass
- alle Co-Autor*innen (gemäß obigen Kriterien) aber keine Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, in der Liste der Autor*innen des eingereichten Zeitschriftenbeitrags angeführt werden.
- alle beteiligten Autor*innen die finale Version des Beitrags gelesen und akzeptiert sowie der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Originalitätserklärung und Plagiat
Die Autor*innen müssen gewährleisten, dass es sich bei dem eingereichten Zeitschriftenbeitrag um eine Originalarbeit handelt, die selbstständig verfasst und noch nicht veröffentlicht wurde. Werden Ideen, Inhalte oder Worte anderer Autor*innen verwendet, so müssen diese korrekt zitiert oder entsprechend markiert werden. Jede Form von Plagiat ist unethisches Verhalten und inakzeptabel.
Allgemeine Publikationsvorschriften
Autor*innen von Originalarbeiten sollten eine exakte Darstellung der durchgeführten Forschungsarbeit und ihrer Resultate präsentieren, gefolgt von einer objektiven Diskussion der Signifikanz der Resultate. Die zugrunde liegenden Daten sollen im Manuskript präzise wiedergegeben werden. Der Forschungsbeitrag soll zudem ausreichende Informationen und Referenzen beinhalten, sodass andere die Möglichkeit haben, die Forschungsarbeit zu replizieren. Betrügerische oder bewusst ungenaue oder falsche Angaben stellen ein unethisches Verhalten dar und sind somit inakzeptabel.
Mehrfache oder gleichzeitige Einreichungen
Autor*innen sollten keine Zeitschriftenbeiträge einreichen, die dieselbe Forschungsarbeit beschreiben, die bereits in einer anderen Zeitschrift veröffentlicht wurde. Es sollen demnach nur Beiträge eingereicht werden, die noch nicht in einer anderen Zeitschrift erschienen sind oder für die Veröffentlichung in Betracht gezogen werden. Die mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Einreichung oder Publikation von Beiträgen ist unethisches Verhalten und somit nicht akzeptabel.
Anerkennung von Quellen
Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt werden. Die Autor*innen müssen Publikationen, die für das Verfassen des eingereichten Forschungsbeitrags von Bedeutung waren, aufführen und entsprechend zitieren.
Gefahren und menschliche oder tierische Versuchspersonen
Falls in der eingereichten Forschungsarbeit Chemikalien, Prozeduren oder Geräte eingesetzt werden, deren Benutzung ungewöhnliche Gefahren mit sich bringt, müssen die Autor*innen diese Gefahren in ihrem Beitrag entsprechend kennzeichnen.
Falls die Forschungsarbeit den Einsatz von Tieren oder menschlichen Versuchspersonen erfordert, müssen die Autor*innen sicherstellen, dass die Arbeit von der/den zuständigen institutionellen und ethischen Kommission(en) genehmigt worden ist. Die Autor*innen müssen im eingereichten Zeitschriftenbeitrag eine entsprechende Erklärung abgeben, dass alle Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und institutionellen Richtlinien durchgeführt wurden und dass die institutionelle und ethische Genehmigung eingeholt wurde.
Der eingereichte Forschungsbeitrag muss zudem eine Erklärung darüber beinhalten, dass für Untersuchungen mit menschlichen Versuchspersonen eine Einverständniserklärung eingeholt wurde, nachdem die Versuchspersonen über die Ziele und Inhalte der entsprechenden Untersuchung aufgeklärt wurden. Es muss gewährleistet werden, dass die Persönlichkeitsrechte der Versuchspersonen stets im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien und anderen geltenden Rechtsvorschriften stehen.
Offenlegung und Interessenkonflikte
Die Autor*innen müssen in ihrer Forschungsarbeit jegliche finanzielle oder andere substantielle Interessenkonflikte offenlegen, die einen Einfluss auf die im Rahmen der Forschungsarbeit gewonnenen Resultate oder deren Interpretation haben könnten. Vor allem müssen alle Quellen finanzieller Unterstützung offengelegt und in dem dafür vorgesehenen Abschnitt der publizierten Version des Zeitschriftenbeitrags angegeben werden.
Bedeutsame Fehler in publizierten Zeitschriftenbeiträgen
Sollte ein*e Autor*in einen grundlegenden Fehler oder eine wissenschaftliche Ungenauigkeit in ihrem/seinem veröffentlichten Forschungsbeitrag entdecken, ist der/die Autor*in verpflichtet, das Herausgebergremium oder den Verleger der entsprechenden Zeitschrift unverzüglich zu informieren, sowie mit diesen zu kooperieren, um den Beitrag entweder in Form eines Erratums zu korrigieren, oder zurückzuziehen.