- Pflichten der Autor*innen
- Pflichten der Herausgeber*innen
- Pflichten der Gutachter*innen
- Erklärung des Verlags
Die Hogrefe Verlagsgruppe legt großen Wert darauf, dass ihre wissenschaftlichen Zeitschriften und alle daran beteiligten Personen und Parteien, darunter Autor*innen, Redakteur*innen, Herausgebergremien, Gutachter*innen und die Verlagsgruppe selbst, höchste ethische Standards einhalten.
Diese Seite stellt die gemeinsamen Standards und Richtlinien für ethisch korrektes Verhalten transparent dar. Die Angaben orientieren sich an den "Core Practices" des „Committee on Publication Ethics (COPE)“.
Die Personen, die als Autor*innen eines Zeitschriftenbeitrags aufgeführt werden, sollten sich auf diejenigen Personen beschränken, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung, Analyse oder Interpretation der eingereichten Forschungsarbeit geleistet haben. Alle weiteren Personen, die zur Forschungsarbeit beigetragen haben, jedoch nicht die oben genannten Kriterien erfüllen, sollten in der Danksagung genannt werden. Für jeden Zeitschriftenbeitrag muss mindestens eine korrespondierende Person als Autor*in angegeben werden. Diese muss gewährleisten, dass
Die Autor*innen müssen gewährleisten, dass es sich bei dem eingereichten Zeitschriftenbeitrag um eine Originalarbeit handelt, die selbstständig verfasst und noch nicht veröffentlicht wurde. Werden Ideen, Inhalte oder Worte anderer Autor*innen verwendet, so müssen diese korrekt zitiert oder entsprechend markiert werden. Jede Form von Plagiat ist unethisches Verhalten und inakzeptabel.
Autor*innen von Originalarbeiten sollten eine exakte Darstellung der durchgeführten Forschungsarbeit und ihrer Resultate präsentieren, gefolgt von einer objektiven Diskussion der Signifikanz der Resultate. Die zugrunde liegenden Daten sollen im Manuskript präzise wiedergegeben werden. Der Forschungsbeitrag soll zudem ausreichende Informationen und Referenzen beinhalten, sodass andere die Möglichkeit haben, die Forschungsarbeit zu replizieren. Betrügerische oder bewusst ungenaue oder falsche Angaben stellen ein unethisches Verhalten dar und sind somit inakzeptabel.
Autor*innen sollten keine Zeitschriftenbeiträge einreichen, die dieselbe Forschungsarbeit beschreiben, die bereits in einer anderen Zeitschrift veröffentlicht wurde. Es sollen demnach nur Beiträge eingereicht werden, die noch nicht in einer anderen Zeitschrift erschienen sind oder für die Veröffentlichung in Betracht gezogen werden. Die mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Einreichung oder Publikation von Beiträgen ist unethisches Verhalten und somit nicht akzeptabel.
Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt werden. Die Autor*innen müssen Publikationen, die für das Verfassen des eingereichten Forschungsbeitrags von Bedeutung waren, aufführen und entsprechend zitieren.
Falls in der eingereichten Forschungsarbeit Chemikalien, Prozeduren oder Geräte eingesetzt werden, deren Benutzung ungewöhnliche Gefahren mit sich bringt, müssen die Autor*innen diese Gefahren in ihrem Beitrag entsprechend kennzeichnen.
Falls die Forschungsarbeit den Einsatz von Tieren oder menschlichen Versuchspersonen erfordert, müssen die Autor*innen sicherstellen, dass die Arbeit von der/den zuständigen institutionellen und ethischen Kommission(en) genehmigt worden ist. Die Autor*innen müssen im eingereichten Zeitschriftenbeitrag eine entsprechende Erklärung abgeben, dass alle Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und institutionellen Richtlinien durchgeführt wurden und dass die institutionelle und ethische Genehmigung eingeholt wurde.
Der eingereichte Forschungsbeitrag muss zudem eine Erklärung darüber beinhalten, dass für Untersuchungen mit menschlichen Versuchspersonen eine Einverständniserklärung eingeholt wurde, nachdem die Versuchspersonen über die Ziele und Inhalte der entsprechenden Untersuchung aufgeklärt wurden. Es muss gewährleistet werden, dass die Persönlichkeitsrechte der Versuchspersonen stets im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien und anderen geltenden Rechtsvorschriften stehen.
Die Autor*innen müssen in ihrer Forschungsarbeit jegliche finanzielle oder andere substantielle Interessenkonflikte offenlegen, die einen Einfluss auf die im Rahmen der Forschungsarbeit gewonnenen Resultate oder deren Interpretation haben könnten. Vor allem müssen alle Quellen finanzieller Unterstützung offengelegt und in dem dafür vorgesehenen Abschnitt der publizierten Version des Zeitschriftenbeitrags angegeben werden.
Sollte ein*e Autor*in einen grundlegenden Fehler oder eine wissenschaftliche Ungenauigkeit in ihrem/seinem veröffentlichten Forschungsbeitrag entdecken, ist der/die Autor*in verpflichtet, das Herausgebergremium oder den Verleger der entsprechenden Zeitschrift unverzüglich zu informieren, sowie mit diesen zu kooperieren, um den Beitrag entweder in Form eines Erratums zu korrigieren, oder zurückzuziehen.
Eingereichte Manuskripte müssen nach ihrem wissenschaftlichen und intellektuellen Gehalt bewertet werden, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit oder politische Anschauung der Autor*innen.
Das Herausgebergremium der jeweiligen Zeitschrift oder die Redaktionsmitarbeitenden dürfen Informationen über ein eingereichtes Manuskript ausschließlich an die korrespondierenden Autor*innen, die Gutachtenden, die potenziellen Gutachtenden, andere redaktionelle Beratende oder gegebenenfalls an den Verlag weitergegeben. Alle Informationen über ein eingereichtes Manuskript werden vertraulich behandelt.
Unveröffentlichtes Material, das in einem eingereichten Zeitschriftenbeitrag offengelegt wird, darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autor*innen nicht für die eigene Forschung der/des Herausgebenden verwendet werden.
Die Herausgeber*innen einer Zeitschrift sind dafür verantwortlich, zu entscheiden, welche der eingereichten Beiträge zur Publikation angenommen werden. Die Herausgeber*innen orientieren sich dabei an den Richtlinien der jeweiligen Zeitschrift sowie an ihren redaktionellen Beratenden. Zudem bilden rechtliche Anforderungen, wie Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat die Basis für die Publikationsentscheidung. Bei der Entscheidungsfindung können sich die Herausgeber*innen darüber hinaus mit anderen Herausgebenden oder Gutachtenden beraten.
Gutachter*innen unterstützen die Herausgeber*innen einer Zeitschrift dabei, redaktionelle Entscheidungen zu treffen. Zudem können die Gutachter*innen durch ihre Kommunikation mit den Autor*innen bei der Verbesserung eingereichter Manuskripte helfen. Peer-review ist ein essenzieller Bestandteil formeller, wissenschaftlicher Kommunikation.
Alle Gutachter*innen, die von den Herausgeber*innen eingeladen werden, ein Manuskript für eine Zeitschrift zu begutachten, sollten die Herausgeber*innen unverzüglich benachrichtigen, wenn sie sich nicht qualifiziert oder nicht in der Lage fühlen, die Forschungsarbeit rechtzeitig zu begutachten, damit die Herausgeber*innen alternative Gutachter*innen kontaktieren können.
Die Gutachter*innen sind verpflichtet, alle Manuskripte, die sie zur Begutachtung erhalten, vertraulich zu behandeln. Das Manuskript darf weder ganz noch teilweise anderen Personen gezeigt oder mit diesen besprochen werden, es sei denn, die Herausgeber*innen der jeweiligen Zeitschrift haben dies genehmigt.
Die Gutachten sollten objektiv durchgeführt werden, klar formuliert sein und mit stichhaltigen Argumenten gestützt werden. Persönliche Kritik an den Autor*innen ist unangemessen, inakzeptabel und unethisch.
Die Gutachter*innen sollten relevante Publikationen, die in dem eingereichten Manuskript nicht zitiert wurden, identifizieren und in ihrem Gutachten erwähnen. Jede Aussage (Beobachtung, Ableitung oder Argument), die schon in einer vorigen Publikation getätigt wurde, muss mit einer entsprechenden Zitation versehen sein. Die Gutachter*innen sollten die Herausgeber*innen zudem benachrichtigen, wenn sie eine deutliche Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem zu prüfenden Manuskript und jeglichen anderen ihnen bekannten publizierten Beiträgen finden.
Jegliche Informationen oder Ideen, die die Gutachter*innen während des Peer-Review-Verfahrens erhalten, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Die Gutachter*innen sollten Beiträge ablehnen, bei denen sie in Interessenskonflikte geraten, zum Beispiel durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit Autor*innen, Unternehmen oder Institutionen, die mit dem eingereichten Manuskript in Verbindung stehen.
Die Hogrefe Verlagsgruppe toleriert im Rahmen ihrer (Zeitschriften)-Publikationstätigkeit keinerlei Form von Diskriminierung (z. B. aufgrund von Geschlecht, Religion oder nationaler Herkunft).
Wird wissenschaftliches Fehlverhalten, Publikationsbetrug oder Plagiat vermutet oder nachgewiesen, ergreift der Verlag in enger Zusammenarbeit mit den Herausgeber*innen der betreffenden Zeitschrift und anderen zuständigen Beratenden, zu denen auch die institutionellen Ethikkommissionen der Autor*innen gehören können, alle geeigneten Maßnahmen zur Klärung der Situation und gegebenenfalls zur Änderung des betreffenden Zeitschriftenbeitrags. Dies kann je nach Notwendigkeit die unverzügliche Veröffentlichung eines Erratums oder in den schwerwiegendsten Fällen die Zurückziehung des betroffenen Beitrags bedeuten.
April 2022