Petra Zimmermann, Julia Förster und Sophie Reiske beschreiben im Interview die Besonderheiten der DBT-S, die auf die Behandlung beider Störungen, Borderline und Substanzgebrauchsstörungen, gleichermaßen abzielt. Sie erläutern die Unterschiede zur Standard-DBT, die Vorteile der Therapie und geben Einblicke in ihre eigenen positiven Erfahrungen mit der Methode.
Was ist das Besondere am DBT-Konzept, ist es für alle BPS-Patient*innen geeignet?
Als Linehan die DBT entwickelte, war diese ursprünglich zur ambulanten Behandlung von chronisch suizidalen Frauen mit und ohne Substanzabhängigkeit konzipiert. Die DBT wurde zu Beginn als modulare störungsspezifische ambulante Therapieform aufgebaut und später für die stationäre sowie für die teilstationäre Behandlung modifiziert. Das Besondere bildet dabei das Zusammenspiel von Dialektischer Grundhaltung, Behandlungsstruktur und Strategien. Z. B. sieht die Behandlungsstruktur, die Einzeltherapie in Kombination mit einem Fertigkeitentraining, einem Telefoncoaching sowie dem sogenannten Konsultationsteam zur Unterstützung der Behandelnden vor.
Es liegen viele differenzierte Untersuchungen zur Standard DBT und deren positive Behandlungserfolge für Borderline-Patient*innen vor. Im Laufe der Weiterentwicklung der DBT wurden verschiedene Adaptationen an Komorbiditäten wie zum Beispiel die Posttraumatische Belastungsstörung, Essstörung, oder DBT für Kinder und Jugendliche ausgearbeitet. Dies ist wichtig, da, je nach Ausprägung und um welche komorbide Störung es sich handelt, dies in die Behandlung mit einbezogen werden sollte. In unserem Buch wird erstmalig im deutschsprachigen Raum eine Anpassung der DBT für die Behandlung von Betroffenen einer Borderline Persönlichkeitsstörung und einer gleichzeitig bestehenden Substanzgebrauchsstörung praxisnah vorgestellt, damit auch diese Patient*innengruppe maximal von der Behandlung profitieren kann.
Die DBT bietet auf diese Weise mit ihren Modifikationen sicherlich ein gutes Behandlungsangebot. Jedoch kann es im Einzelfall nicht der richtige Zeitpunkt oder nicht das passende Vorgehen für eine betroffene Person sein. Auch das ist wichtig zu akzeptieren und bedeutet nicht, dass der- oder diejenige nicht von einem anderen Vorgehen profitieren kann.