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DeutschKlinik und TherapieSchule und Entwicklung

Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – das Kernstück des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie

Von Christian G. Schäfer, Monika Equit, Aylin I. Schumann, Sarah K. Schäfer.

Junge Psychologiestudierende im Therapiegespräch bei der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III Bild: Shutterstock / PeopleImages.com - Yuri A

Frau L. (47 Jahre, examinierte Altenpflegerin) befindet sich seit fünf Wochen in psychotherapeutischer Behandlung. Mit ihr wurde ein Erstgespräch geführt, in dem die Gründe ihrer Vorstellung in der Universitätsambulanz, ihre Symptome sowie ihre gegenwärtige Lebenssituation genau erfasst wurden. Außerdem wurde sie über die Chancen und Risiken einer psychotherapeutischen Behandlung sowie alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt. In der zweiten Sitzung wurde mittels eines (halb-)strukturierten Interview die Diagnose einer Agoraphobie mit Panikstörung gesichert. Seitdem wurde die Anamneseerhebung vertieft und es erfolgte eine Psychoedukation zum vorliegenden Störungsbild. Ihr Hausarzt hat einen Konsiliarbericht ausgefüllt und eine Kurzzeittherapie wurde beantragt. Das heißt, Frau L. durchlief alle Schritte, die den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ausmachen – die einzige Besonderheit war, dass sie diese Schritte nicht ‚nur‘ mit ihrem behandelnden Psychotherapeuten, sondern vor allem mit einer Studierenden des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie ging.

Wer Psychotherapeut*in werden möchte, muss ein approbationsordnungskonformes Psychologie-Studium durchlaufen, das in der Regel mindestens fünf Jahre dauert. Im Zuge dessen werden Grundlagen gelegt, die Studierende auf eine „eigenverantwortliche, selbständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten“ vorbereiten sollen (§7, Abs. 1 PsychThG). Neben der Vermittlung „theoretischen Wissens“ ist „die Entwicklung von therapeutischen Kompetenzen“ ein Hauptziel klinisch-psychotherapeutischer Bachelor- und Masterstudiengänge (§1, Abs. 3 PsychThApprO). Die Förderung dieser Kompetenzen erfolgt vor allem im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeiten, von denen im Verlauf des Bachelor- und Masterstudiums drei vorgesehen sind:

  • Die berufsqualifizierende Tätigkeit I ist Teil des Bachelorstudiengangs und ermöglicht Studierenden erste Einblicke in die Versorgung von Patient*innen in Form eines klassischen Praktikums, ohne dass dabei therapeutische Methoden eigenständig angewendet werden (müssen).
     
  • Im Zuge der berufsqualifizierenden Tätigkeit II üben Masterstudierende in Kleingruppen eben jene Anwendung psychotherapeutischer Methoden im Kontakt mit Simulationspatient*innen (d. h. im Rollenspiel).
     
  • Im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III wenden Studierende psychotherapeutische Methoden selbstständig im Patient*innen-Kontakt an. Während dieser im Masterstudiengang stattfindenden Lehrtherapien werden sie von Psychotherapeut*innen angeleitet.

Viele Studierende erleben diese Lehrtherapien im Zuge der berufsqualifizierenden Tätigkeit III einerseits als große Herausforderung und andererseits als einen der lehrreichsten Abschnitte des Psychologie-Studiums (siehe Kasten 1). Umfang und Inhalt der berufsqualifizierenden Tätigkeit III sind dabei in der Approbationsordnung genau vorgegeben (§18 PsychThApprO). So müssen die Studierenden 450 Stunden in der (teil-)stationären und 150 Stunden in der ambulanten Versorgung tätig sein und dabei eine ganze Reihe an vordefinierten Einzelleistungen erbringen. Dazu zählen unter anderem je vier Erstgespräche, Anamneseerhebungen, psychodiagnostische Untersuchungen, Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen sowie Patient*innenaufklärungen. Weitere Leistungen, die in der Approbationsordnung von den Studierenden gefordert werden, sind die Durchführung psychotherapeutischer Basismaßnahmen, das Führen von Bezugspersonengesprächen, die Erstattung eines psychologisch-psychotherapeutischen Gutachtens, die Durchführung von Zwischen- und Abschlussevaluationen und die Teilnahme an Gruppenpsychotherapien. Insgesamt müssen die Studierenden dabei an der Behandlung von mindestens zehn Patient*innen verschiedener Altersgruppen beteiligt sein, wobei diese an Erkrankungen aus mindestens vier Störungsbereichen leiden müssen.

Kasten 1: Wie erleben Studierende die berufsqualifizierende Tätigkeit III? 

Im Zuge des Lehrevaluationsprojekts Qualis (Qualität der Lehre im Studium), das unter Leitung der Arbeitseinheit Differentielle Psychologie und Psychodiagnostik an der Universität des Saarlandes durchgeführt wird, werden Studierende regelmäßig zur Qualität des Lehrangebots befragt. Im Rahmen dieser Befragungen wurde auch die erste Kohorte, die die ambulante berufsqualifizierende Tätigkeit III in den psychotherapeutischen Universitätsambulanzen durchlief, gebeten diese zu evaluieren. Dabei gaben 50 % der Studierenden an, die Lehrtherapien eher als „überfordernd“ zu erleben. Gleichzeitig stimmten alle Studierenden der Aussage „In der Veranstaltung habe ich viel gelernt“ „vollkommen“ zu. Auf einer Skala, die die Gesamtbeurteilung der berufsqualifizierenden Tätigkeit III erfasst und bei der eine „1“ für die beste und eine „5“ für die schlechteste Wertung steht, beurteilten die Studierenden die berufsqualifizierende Tätigkeit III im Mittel mit 1,13 (SD = 0,23). Ein solches Nebeneinander von Versagensängsten, Einsatz und Spaß am Erproben und Fördern der eigenen therapeutischen Kompetenzen, können wir in der Praxis der Lehrtherapien täglich gut beobachten.

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III für sich selbst lehrreich und für Patient*innen gewinnbringend zu gestalten (siehe Kasten 2), erfordert von den Studierenden ein hohes Maß an Engagement. Sie müssen diagnostische und interventionelle Maßnahmen durchführen, Therapieverläufe dokumentieren und evaluieren, sich an Fallkonzeption und Therapieplanung beteiligen und eine tragfähige Arbeitsbeziehung zu ihren Patient*innen aufbauen. Um diese Anforderungen erfolgreich zu bewältigen, stehen ihnen Psychotherapeut*innen als Anleiter*innen (oft Lehrtherapeut*innen genannt) mit Rat und Tat zur Seite. Unterstützung können Studierende und Anleiter*innen darüber hinaus in unserem Lehrbuch „Berufsqualifizierende Tätigkeit III: Ein Kompendium für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie“ finden, das die Umsetzung aller im Rahmen in der berufsqualifizierenden Tätigkeit III geforderten Teilleistungen studierendenfreundlich und praxisnah vorstellt. Dabei hat das Lehrbuch auch die besonderen Herausforderungen in der Arbeit mit verschiedenen Altersgruppen im Blick.

Kasten 2: Sind Lehrtherapien für Patient*innen hilfreich?

Im Rahmen einer Studie der Universität des Saarlandes untersuchen wir, wie wirksam die Lehrtherapien der ambulanten berufsqualifizierenden Tätigkeit III sind. Bislang haben 33 Patient*innen im Alter von 20 bis 61 Jahren an unserer Befragung teilgenommen. Die Patient*innen litten an unterschiedlichen psychischen Erkrankungen, u. a. Depressionen, Angststörungen, Essstörungen und Abhängigkeitserkrankungen. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen eine bedeutsame Reduktion der allgemeinen Symptombelastung der Patient*innen im Verlauf der zwölf Sitzungen umfassenden Lehrtherapien (p = ,030, d = 0,40). Zusätzlich wurden die Patient*innen gebeten, Angaben zu ihrer Zufriedenheit mit den Lehrtherapien zu machen. Dabei gaben 97 % der Befragten an, mit ihrer Behandlung „eher zufrieden“ oder „vollkommen zufrieden“ zu sein. Der Aussage „Ich würde andere Patient*innen zum Einbezug in die Lehre ermutigen“ stimmten 91 % der Patient*innen „eher“ oder „vollkommen“ zu. Da die Untersuchung gegenwärtig noch läuft, sind diese Ergebnisse als vorläufig zu betrachten. Gleichzeitig legen sie nahe, dass Lehrtherapien nicht nur für Studierende eine wertvolle und lehrreiche Erfahrung darstellen, sondern auch für Patient*innen hilfreich sein können. Vergleichbare Ergebnisse wurden bereits von anderen Universitäten berichtet.

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III schlägt die Brücke zwischen Studium und psychotherapeutischer Praxis und ist damit das Kernstück des auf den Erwerb von berufspraktischen Kompetenzen ausgerichteten neuen Bachelor- und Masterstudiums, an das sich nahtlos die Approbationsprüfung anschließen kann. Diese besteht aus zwei Teilen – der anwendungsorientierten Parcoursprüfung und der mündlich-praktischen Fallprüfung – wobei eines der vier im Zuge der berufsqualifizierenden Tätigkeit III angefertigten Anamneseprotokolle die Grundlage der mündlich-praktischen Fallprüfung darstellt. Im Anschluss an eine erfolgreich verlaufende Approbationsprüfung können die Studierenden in die wiederum fünf-jährige Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen starten.

Marie (23 Jahre, Psychologie-Studierende) plant gemeinsam mit Ihrem Anleiter Herr P. (37 Jahre, psychologischer Psychotherapeut mit der Fachkunde Verhaltenstherapie) ihre vorletzte Sitzung mit Frau L. Sie besprechen den Ablauf einer interozeptiven Exposition mittels einer Hyperventilationsübung, die Marie morgen mit Frau L. durchführen soll. Seit 10 Wochen läuft die Behandlung mittlerweile und Maries ambulante berufsqualifizierende Tätigkeit III neigt sich langsam dem Ende zu. Neben Frau L. hat sie zwei weitere Fälle intensiv begleiten können – Herrn U. (29 Jahre, Erzieher), der aufgrund einer Zwangssymptomatik in Behandlung kam und J. (7 Jahre), der gemeinsam mit seinen Eltern zur Abklärung einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung in der Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche vorstellig wurde. In wenigen Wochen beginnt für Marie zudem der stationäre Teil der berufsqualifizierenden Tätigkeit III. Alles ziemlich anstrengend, aber auch genau das, worauf sie spätestens seit Beginn ihres Psychologiestudiums hin fiebert – Patient*innen psychotherapeutisch begleiten und unterstützen.

Dr. phil. Christian Schäfer

Dr. phil. Christian Schäfer (geb. Schanz), Psychologischer Psychotherapeut (VT), geb. 1990. 2012–2017 Studium der Psychologie in Saarbrücken. Seit 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitseinheit Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität des Saarlandes. Arbeitsschwerpunkt: Psychotherapeutische Diagnostik, Lehrkoordination.

Prof. (apl.) Dr. Monika Equit

Prof. (apl.) Dr. Monika Equit, Psychologische Psychotherapeutin (VT, Erweiterte Fachkunde Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie), geb. 1978. 1998-2002 Studium der Psychologie an der Universität des Saarlandes. 2007 Promotion, Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg. Seit 2014 Leitung der Psychotherapeutischen Universitätsambulanz, Universität des Saarlandes und Venia Legendi für das Fach Psychologie. Seit 2015 Supervisorin (VT) und Co-Leitung des Weiterbildungsinstitutes für Psychotherapie Saarbrücken an der Universität des Saarlandes (WIPS GmbH). Arbeitsschwerpunkte: Behandlung von Angst- und Traumafolgestörungen.

Aylin Isabel Schumann

Aylin Isabel Schumann, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT), geb. 1992. 2011–2016 Studium der Psychologie in Braunschweig. 2013–2017 Mitarbeit in der psychotherapeutischen Hochschulambulanz (Kinder und Jugendliche) für Forschung und Lehre der TU Braunschweig. 2017-2023 Klinische Tätigkeit im Rahmen der sozialpsychiatrischen Versorgung. Seit 2022 psychotherapeutisch in eigener Praxis tätig. Seit 2023 geschäftsführende Leitung der psychotherapeutischen Hochschulambulanz (Kinder und Jugendliche) für Forschung und Lehre der TU Braunschweig. Arbeitsschwerpunkt: Psychodiagnostik von ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen.

Jun.-Prof. Dr. Sarah Schäfer

Jun.-Prof. Dr. Sarah Schäfer, Psychologische Psychotherapeutin (VT, Erweiterte Fachkunde Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie), geb. 1991. 2011–2016 Studium der Psychologie in Saarbrücken. 2017 – 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitseinheit Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität des Saarlandes. 2020–2021 wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung für Präventionsforschung und Sozialmedizin an der Universitätsmedizin Greifswald. Seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibniz-Institut für Resilienzforschung (LIR) in Mainz. Seit 2023 Juniorprofessorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Technischen Universität Braunschweig. Arbeitsschwerpunkte: Psychologische Resilienz und systematische Übersichtsarbeiten.

Empfehlung des Verlags

Berufsqualifizierende Tätigkeit III Ein Kompendium für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie von  Christian G. Schäfer, Monika Equit, Aylin Isabel Schumann, Sarah K. Schäfer
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