Die acht Phasen der EMDR-Therapie im Überblick
1. Anamnese und Behandlungsplanung: Erhebung der Anamnese (Biografie und pathogene Erinnerung, z. B. das Trauma); Diagnostik der vorliegenden Störungen, der Dissoziationsneigung und Affektregulation; Ermittlung der Psychotherapiefähigkeit, Ressourcen und Therapiemotivation, Aufbau einer tragfähigen Beziehung, Prüfung von Indikation und Kontraindikation, klinische Testdiagnostik; Planung der Gesamtbehandlung als Ergebnis dieser Phase.
2. Vorbereitung und Stabilisierung: Erläuterung der Theorie von EMDR und Traumaverarbeitung; Ausbau von Ressourcen mit dem Ziel der Selbststabilisierung und Distanzierung von posttraumatischen Inhalten; vorläufige Festlegung der Reihenfolge, welche Erinnerungen zuerst bearbeitet werden sollen.
3. Aktivierung der pathogenen Erinnerung: Die zu bearbeitende Erinnerung (das ausgewählte Trauma) wird in verschiedenen Facetten beleuchtet: Ein Bild der traumatischen Szene (im schlimmsten Moment), eine dazu aktuell gültige negative Kognition (z. B. „Ich bin schuld“), die dazugehörige gewünschte positive Zielkognition, deren Stimmigkeit zudem auf einer Skala eingeschätzt wird, anschließend der Grad der Belastung, den die traumaassoziierten Gefühle noch heute haben, und das Körperempfinden. Mit diesen bisher meist getrennt gespeicherten Teilen wird die Traumaerinnerung „getriggert“ und erlebbar.
4. Desensibilisierung und Reprozessieren (freies Assoziieren): Das nun aktivierte Traumanetzwerk wird unter Einsatz bilateraler Stimulation durchgearbeitet, bei Blockaden können unterstützende Interventionen oder Ressourcen durch die Therapeut*innen „eingewebt“ werden. Die Belastung sollte auf null sinken (SUD-Skala), nach komplexer Traumatisierung ist dies nicht immer erreichbar.
5. Verankerung mit der positiven Kognition: Die positive Kognition wird mit der ursprünglichen Traumaerinnerung (bzw. deren Resten) verankert und soll in Zukunft im Vordergrund stehen.
6. Körpertests: Reste sensorischer Belastung werden erfasst und wenn notwendig bearbeitet.
7. Abschluss: Nachbesprechung und Erfassung der erreichten Erfolge, Hinweis auf mögliche Nachverarbeitung in Träumen und Auftauchen neuer Erinnerungen, die „weggepackt“ werden sollen und in der nächsten Sitzung verarbeitet werden können; gegebenenfalls kann ein Tagebuch über die auftauchenden Erinnerungen oder Gedanken geführt werden.
8. Evaluation: Die Belastung wird im Verlauf geprüft und die weitere Behandlungsplanung mit weiterer Stabilisierung (falls notwendig), weiteren pathogenen Erinnerungen und Stimulationssitzungen erarbeitet und durchgeführt.