DeutschGesundheitswesenMedizin

Was bedeutet Corona für Behinderteneinrichtungen?

Wir haben mit Dr. med. Lotte Habermann-Horstmeier, MPH, vom Villingen Institute of Public Health (VIPH) gesprochen. Sie hat mehrere Bücher über Gesundheitsförderung bei Menschen mit Behinderung geschrieben und erlebt die derzeitige Situation als betroffene Mutter aus nächster Nähe.

Frau Dr. Habermann-Horstmeier, warum ist das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, für Menschen in Behinderteneinrichtungen besonders hoch und der Verlauf der Erkrankung besonders gefährlich?
Menschen mit geistiger Behinderung leiden oft zusätzlich noch an akuten und chronischen körperlichen Erkrankungen wie Herzerkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Diabetes mellitus und Epilepsien sowie an psychischen Störungen. Sie gehören damit zur Hochrisiko-Gruppe.
Zudem gibt es auch recht viele Menschen mit geistiger Behinderung und Bewegungsstörungen. Pathologische Bewegungsmuster im Bereich der Mund- und Rachenmuskulatur führen beispielsweise dazu, dass die Betroffenen bei akuten Infektionen kaum in der Lage sind, sich zu schnäuzen oder abzuhusten.
Bei Menschen mit Down-Syndrom ist das Immunsystem oft unzureichend ausgebildet. Sie leiden deshalb besonders häufig an Infektionskrankheiten und sind daher auch besonders gefährdet, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Dies gilt natürlich auch für multimorbide Menschen mit geistiger Behinderung und für Menschen mit geistiger Behinderung plus Demenz.

Schwere Verläufe der Erkrankung sind besonders beängstigend

Sie haben eine Kurzumfrage zum Thema „Menschen mit geistiger Behinderung in Zeiten der Corona-Pandemie“ gemacht. Ein durch Vorerkrankungen bedingter schwerer Verlauf ist für viele Angehörige besonders beängstigend. Warum?
Viele Angehörige und Betreuungskräfte machen sich Gedanken darüber, was passiert, wenn sich das Virus in der Einrichtung ausbreitet und Bewohner*innen mit geistiger Behinderung dann vielleicht alleine auf einer Intensivstation behandelt werden müssten, wo sie überhaupt nicht verstehen, was da mit ihnen passiert und warum ihre Angehörigen und Betreuer*innen nicht da sind. Es ist klar, dass eine solche Situation nur Angst und Panik bei ihnen auslösen kann.

Gibt es auch Bedenken, dass eine Behandlung im Krankenhaus abgelehnt werden könnte?
Ja, einige Angehörige befürchten sogar, dass sie in Extremsituationen im Rahmen einer eventuell nötigen Triage gleich aussortiert“ würden. In Deutschland gibt es kein „Triage-Gesetz“, das gesetzlich regelt, wie Ärzte entscheiden müssen, wenn es beispielsweise nicht genügend Beatmungsplätze für schwer erkrankte COVID-19-Patienten gibt. Der Ethikrat hat daher Ende März 2020 Empfehlungen für eine Triage-Situation abgegeben.
Wenn es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen würde, sollte nicht nach Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung darüber entschieden werden, wer einen Beatmungsplatz erhält, sondern danach, bei wem aus medizinischer Sicht die größten Erfolgsaussichten bestehen.
Es könnte also durchaus sein, dass Ärzte sich dann gegen die Beatmung eines Menschen mit Behinderung entscheiden müssten, da andere Patienten ohne Behinderung vielleicht die besseren Überlebenschancen hätten.

Viele Angehörige leiden selbst unter chronischen Erkrankungen und gehören zur Risikogruppe

Mit welchen besonderen Schwierigkeiten müssen Angehörige noch umgehen?
Ein großer Teil der Angehörigen von Menschen mit geistiger Behinderung ist bereits alt und leidet oft selbst – nicht zuletzt aufgrund der jahrzehntelangen Sorge für ihre Kinder – an chronischen Erkrankungen. Sie gehören ebenfalls zur Risikogruppe. Ihnen stellt sich die Frage, wie sie es ihren geistig behinderten Kindern vermitteln sollten, wenn die Bedingungen in den Einrichtungen gelockert und andere Bewohner vielleicht schon wieder Besuch bekommen oder nach Hause gehen dürften, sie ihre Eltern aber weiterhin nicht sehen könnten, weil diese sich dann selbst in Gefahr brächten.

„Es besteht ein vermehrtes Bedürfnis nach körperlicher Nähe“

Abstandhalten ist das Gebot der Stunde, anderthalb Meter mindestens. Lässt sich so etwas in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung überhaupt realisieren?
Grundsätzlich lässt sich körperliche Nähe zwischen Betreuungskräften und Bewohner*innen von Behinderteneinrichtungen – beispielsweise im Rahmen der täglichen Pflege und Betreuung – kaum vermeiden. Hinzu kommt, dass gerade in angespannten Zeiten bei vielen Menschen mit geistiger Behinderung ein vermehrtes Bedürfnis nach körperlicher Nähe besteht. Körperliche Kontakte (Streicheln, in den Arm nehmen etc.) können in solchen Situationen zur Entspannung beitragen und dabei helfen, Konflikte zu verhindern bzw. beizulegen.
Bei manchen Menschen mit geistiger Behinderung gehören ein fehlender Mundschluss und eine vermehrte Speichelbildung mit zum Behinderungsbild. Hier ist es ganz besonders schwierig, die Hygienemaßnahmen einzuhalten und so eine mögliche Virus-Übertragung zu verhindern. Für Bewohner, die nicht so stark eingeschränkt sind, kann das mehrmals täglich durchgeführte gemeinsame Händewaschen aber auch zu einem Ritual werden, das ihnen auch in psychischer Hinsicht dabei hilft, mit dem „unsichtbaren Feind Corona“ umzugehen.

Wie Menschen mit geistiger Behinderung die Situation wahrnehmen

Wie nehmen Menschen mit geistiger Behinderung die Situation generell wahr?
Die Bewohner*innen in den Einrichtungen, vor allem die mit mittlerer bis schwerer geistiger Behinderung, können natürlich nicht verstehen, warum sich ihr Tagesablauf nun so vollkommen geändert hat und sie ihre Angehörigen jetzt nicht mehr (oder im besten Falle ab und zu per Skype) sehen können. Da ihnen oft das Zeitgefühl fehlt, können sie nicht abschätzen, was es heißt, dass diese Situation wahrscheinlich noch Monate dauern kann. Ihnen fehlen zudem die körperlichen Kontakt und die z.B. durch eine Umarmung ausgedrückte Zuneigung.
Ein Betreuer beschreibt die Situation so: „Bei diesen Personen ist große emotionale Verstörung zu finden. Die geistig behinderten Betreuten, die (auch mit 40 bis 60 Jahren) so eng an ihre Eltern gebunden sind, leiden sehr unter der Trennung.“ Alle, auch die Bewohner mit einer schwereren geistigen Behinderung „… spüren, dass das irgendwie bedrohlich ist und dass es nur noch um dieses Thema geht und das ängstigt sie.“

Ist hier – wie es in „geschlossenen Systemen“ oft vorkommt – auch mit einer Übertragung von Ängsten innerhalb der Gruppe zu rechnen?
Insbesondere, wenn schon Verdachtsfälle aufgetreten sind, sorgt dies nach Aussage einer Betreuungskraft „für viel Unruhe, weil dann natürlich die Angst aufkommt, was das denn jetzt heißen würde und welche Folgen das hätte. Bei einer Bewohnerin, die zu psychotischen Reaktionen neigt, führt die Angst und der Stress auch vermehrt zu Reaktionen, die einen Rückfall befürchten lassen. Noch lässt sich das von der Gruppe auffangen.“

Neben negativen Auswirkungen gibt es auch positive Folgen

Welche Auswirkungen haben die derzeitigen Einschränkungen noch auf die Bewohner*innen?
Vor allem die Bewohner*innen mit einer leichteren Form der geistigen Behinderung vermissen die Fahrt zur Werkstatt, das Treffen mit anderen Werkstattmitarbeitern. Nach Aussage einer Betreuungskraft „… merkt [man] ganz klar, dass die Tagesstruktur fehlt … [und die] Mitarbeiter […] das aber nur bedingt auffangen [können].“

Gibt es auch positive Auswirkungen? Es gerät ja zunehmend auch die Entschleunigung des Alltags in den Blick. Ist das in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung auch der Fall?
Ja, es gibt auch den positiven Aspekt, dass es sich auf einige der Bewohner*innen – aber nur dann, wenn genügend Betreuungspersonal da ist – positiv auswirken kann. Beispielsweise wird zurzeit die Hektik aus dem Tagesablauf herausgenommen (u.a. das frühe Aufstehen morgens und das oft hektische Fertigmachen für den Bus zur Arbeit oder zur Tagesstruktur fehlen nun).
Die Betreuungskräfte in den Wohngruppen bemühen sich verstärkt, eine neue Tagesstruktur aufzubauen und machen nun deutlich mehr Dinge gemeinsam mit den Bewohner*innen, als das zu normalen Zeiten möglich war. Insbesondere die täglichen Spaziergänge in Wald und Flur werden als enorm wichtig für die psychische Gesundheit der Bewohner*innen angesehen und sollten von Seiten der Politik keinesfalls eingeschränkt werden.

Physio-, Logo- und Ergotherapie fehlt: „Mühsam erarbeitete Fortschritte gehen verloren“

Was wäre in der jetzigen Situation außerdem wichtig für die Bewohner*innen?
Ein weiteres Problem für viele Bewohner*innen, die auf Physio-, Logo- und Ergotherapie angewiesen sind, macht der Vater eines jungen Mannes mit geistiger und körperlicher Behinderung deutlich: „T. [bekommt] zurzeit keine Krankengymnastik […], […] auch [werden] keine Gehübungen gemacht… Für die Werkstatt habe ich einen Rollator besorgt, bei dem er sich mit den Unterarmen aufstützen kann, und mit diesem haben die Betreuer der Werkstatt mit T. geübt. Leider fehlt in der Gruppe das Personal, um diese Übungen mit T. durchzuführen.“ Die Folge hieraus ist, dass mühsam erarbeitete kleine Fortschritte nun in kürzester Zeit wieder verloren gehen können. Auch der in psychischer Hinsicht enorm wichtige Kontakt zu Therapiehunden und -Pferden fehlt derzeit.

Was würden Sie Entscheider*innen in Politik und Verwaltung jetzt besonders empfehlen?
Die genannten Schwierigkeiten sind nur einige Aspekte, die das Leben der Menschen mit geistiger Behinderung, ihrer Angehörigen und Betreuungskräfte in Zeiten der Corona-Pandemie stark beeinflussen. Für sie alle ist es wichtig, dass die zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung ihre aktuellen Ängste und Sorgen wahrnehmen und diese bei den noch anstehenden Regelungen mitberücksichtigen. Die Einrichtungen fordern klare Regeln, die eine Planung auch für längere Zeiträume möglich machen. Zudem müssen die von der Politik aufgestellten Regeln innerhalb einer Einrichtung für alle gelten, da Ausnahmen den Bewohner*innen nicht vermittelt werden können.

Sie fordern auch, dass Bewohner*innen weiterhin rausgehen können sollten. Warum ist das so wichtig?
Für die Bewohner ist es sowohl aus physischer als auch aus psychischer Sicht von großer Bedeutung, dass sie weiterhin die Möglichkeit haben, unter Berücksichtigung der Abstandsregeln alleine oder zu zweit mit einem Betreuer nach draußen zu gehen. Der Aufenthalt im Grünen, Bewegung und Bewegungsspiele zu zweit oder dritt müssen möglich sein. Aus epidemiologischer Sicht gibt es derzeit auch keinen Grund, dass beispielsweise das therapeutische Reiten als Einzelmaßnahme mit einem Betreuer (unter Beachtung aller Hygieneregeln) nicht möglich sein sollte.

Wie überall im Gesundheitssystem gibt es aber auch bei der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung einen großer Personalmangel. Kann man da auf die Schnelle überhaupt etwas machen?
Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die es den Betreuungskräften in den Einrichtungen ermöglichen, die dort lebenden Menschen so zu betreuen, dass sie diese für alle Beteiligten äußerst beschwerliche Zeit gut und vor allem gesund durchleben können.
So sollte es möglich sein, dass das Personal aus den derzeit geschlossenen Werkstätten und Tagesstrukturen in den Wohneinrichtungen und in der ambulanten Betreuung eingesetzt wird. Zudem können Personen aus den Freiwilligendiensten, die derzeit in ihrem Bereich nicht arbeiten können, in der Behindertenbetreuung eingesetzt werden. In absoluten Notfällen kann sogar – wie bereits nach Ausfall eines größeren Teils der Belegschaft einer Altenpflegeeinrichtung in Bayern geschehen – die Bundeswehr angefordert werden.

Notfallpläne für den Corona-Ausbruch in den Einrichtungen

Wie müssen Einrichtungen nun auf einen möglichen Coronavirus-Ausbruch vorbereitet werden?
In den Einrichtungen müssen Quarantäne-Zimmer eingerichtet, Notfallpläne erarbeitet und das Personal geschult werden, um im Fall einer SARS-CoV-2-Infektion auch innerhalb der Einrichtung entsprechend den Erfordernissen handeln zu können. Insbesondere muss auch geregelt werden, wie die Begleitung eines infizierten Bewohners durch Betreuer/Angehörige bei einem Krankenhausaufenthalt in Corona-Zeiten möglich sein könnte. Selbstverständlich müssen Politik und Verwaltung auch dafür sorgen, dass neben Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln auch genügend Schutzkleidung vorhanden ist und diese durch die Betreuungskräfte auch sachgerecht eingesetzt werden kann.

Schutzkleidung ist derzeit überall Mangelware. In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gibt es aber zusätzlich noch ein Akzeptanzproblem. Warum ist das so?
Es ist von der Art und dem Grad der Behinderung abhängig, ob die betroffenen Menschen mit geistiger Behinderung das Tragen von Schutzkleidung, insbesondere von Masken, bei den Betreuungskräften und eventuell sogar bei sich selbst tolerieren. Bei einigen ruft dies starke Angst hervor, andere sehen es vielleicht als eine Art Verkleidungsspiel, das sie gerne mitmachen.

Positive Aspekte in die Nach-Corona-Zeit hinüberretten

Wenn wir in die Zukunft schauen. Was können wir aus dieser Krise lernen?
Für die Zukunft ist zu wünschen, dass einige der positiven Aspekte dieser Pandemie-Situation in die Nach-Corona-Zeit hinübergerettet werden. So sollte es beispielsweise möglich sein, für diejenigen Menschen mit geistiger Behinderung, für die die bisherige Hektik im Tagesablauf ein großes Problem darstellt, eine alternative Tagesgestaltung (z.B. nur noch halbe Tage in der Werkstatt bzw. Tagesstruktur mit späterem Aufstehen oder auch Tagesangebote in der Einrichtung) anzubieten.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Habermann-Horstmeier!

Download: COVID-19 und Gesundheitsmanagement

Aufgrund der aktuellen Situation hat Frau Habermann-Horstmeier ein Zusatzkapitel zu ihrem Buch Gesundheitsförderung in Behindertenwohneinrichtungen geschrieben. Darin gibt sie unter anderem Hinweise darauf, wie Gesundheitsmanagement in Zeiten von Corona gelingen kann. Der Hogrefe Verlag stellt es hier kostenfrei für Sie zur Verfügung.

Zum Download

Dr. med. Lotte Habermann-Horstmeier

  • Lotte Habermann-Horstmeier ist Leiterin des Villingen Institute of Public Health (VIPH) der Steinbeis Hochschule Berlin (SHB).

  • Studium der Humanmedizin an der Philipps-Universität Marburg. Dort Promotion zum Dr. med. im Bereich Neurophysiologie.

  • Ernährungsmedizinerin DAEM/ DGEM. Weiterbildung.

  • Sonderpädagogik an der FernUniversität Gesamthochschule Hagen.

  • Master-Studium Public Health an den Universitäten Basel, Bern und Zürich (Schweiz).

Empfehlungen des Verlags